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NEUE PRÜFUNGSORDNUNG AB 1. JANUAR 2012

Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen

Die neue bundesweite Regelung löst die bestehende Flensburger Prüfungsvorschrift "Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK" ab. Die neue Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" deckt ein sehr breit gefächertes berufliches Tätigkeitsfeld ab.

Zusätzlich ist die Branche gekennzeichnet durch stark unterschiedliche Einsatzfelder und Betriebsgrößen sowie umfassende rechtliche Regulierungen. Die Fortbildung orientiert sich deshalb an der betrieblichen Leistungserstellung und beschreibt die Inhalte prozessbezogen.

Es beginnt mit "Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse", dann „Steuern von Qualitätsmanagementprozessen", "Gestalten von Schnittstellen und Projekten", "Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen" sowie "Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen". Inhaltlich quer zu diesen Tätigkeitsfeldern liegt als fünftes Handlungsfeld "Führen und Entwickeln von Personal", da diese Kompetenzen in allen Bereichen gleichermaßen zum Einsatz kommen.

In der schriftlichen Prüfung werden alle sechs Handlungsbereiche zusammengeführt und entsprechend der Praxis miteinander verzahnt. Die mündliche Prüfung umfasst eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Die Absolventen können Funktionen im Management in verschiedenen Einrichtungen, Institutionen und Heimen übernehmen. Sie leiten, koordinieren und überwachen die betriebs- und finanzwirtschaftlichen Aufgaben, wie zum Beispiel Controlling, Qualitätsmanagement, Optimierung von Arbeitsschritten sowie Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" am 21. Juli 2011 erlassen und am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I Nr. 42, Seite 1679 ff. veröffentlicht.

Der DIHK-Rahmenplan soll voraussichtlich zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung Anfang 2012 erscheinen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext in der Servicespalte.

 
 

DOKUMENT-NR. 93254

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