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WEITERBILDUNGSBONUS

Wer lernt, wird belohnt

Der Weiterbildungsbonus ermöglicht Beschäftigten beruflich voranzukommen - und das in vielen Fällen zum Nulltarif. Das Personal von kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Sitz in Schleswig-Holstein ist angesprochen. Seit Anfang 2011 profitieren auch Auszubildende von dem Förderprogramm.

Gerade die Chefs in kleineren Betrieben kennen die Herausforderung sehr gut. Wie schafft man es, das eigene Geschäft weiter zu entwickeln, ohne gleich neues Personal einzustellen? Weiterbildung kann der Schlüssel sein, denn: Erfolg ist eine Frage des Personals. Da bekommen die Vertriebler mit Kommunikationstraining einen Schub, verbessert sich die Akquise durch Weiterbildung in Wirtschaftsenglisch und wird aus einem Geprüften Wirtschaftsfachwirt ein Geprüfter Betriebswirt. Die Möglichkeiten, "einen draufzusetzen", scheinen fast unbegrenzt.

Dank des Programms "Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein" gibt es die Qualifizierung in vielen Fällen zum Nulltarif. Die Landesregierung unterstützt Beschäftigte kleiner und mittlerer Betriebe im Rahmen des Programms mit einem finanziellen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Konkret heißt das: Firmen und Beschäftigte werden von den Kosten der Weiterbildung bis zu 100 Prozent freigehalten. Sie müssen im Gegenzug ihre Zeit einsetzen. Möglich wird dies durch das Zukunftsprogramm Arbeit und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Informieren, beantragen, profitieren

Wer den Weiterbildungsbonus für sich oder seine Beschäftigten nutzen möchte, findet im Kursportal Schleswig-Holstein einen Überblick über die Kurse von rund 500 Anbietern. In der IHK-Prüfungsdatenbank WIS, dem Weiterbildungsinformationssystem der Industrie- und Handelskammern, erfährt man wann die IHK-Prüfungen angeboten werden. Hilfreich sind auch die Seiten zum Thema Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammern unter IHK24.de. Ist der richtige Kurs oder ein geeignetes Seminar gefunden, geht es an die Antragstellung. Alle nötigen Unterlagen sind auf der Website der Landesregierung oder bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde zu finden. Bei den landesweiten Weiterbildungsverbünden erhalten Betriebe und Beschäftigte auch kompetente Beratung zum Programm, Hilfe bei der Auswahl eines passgenauen Kurses und Unterstützung bei der Antragstellung. Die Weiterbildungsberater der Industrie- und Handelskammern sind, gerade was die Aufstiegsfortbildung zum Fachwirt, Fachkaufmann, Meister oder Betriebswirt betrifft, kompetente Ansprechpartner für Fortbildungswillige.

Beim Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein geht es darum, dass das Personal im Mittelstand beruflich vorankommt. Förderungsfähig sind deshalb neben typischen Fortbildungen auch arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, Anpassungsqualifizierungen und Trainings, wenn sie von einer Weiterbildungseinrichtung angeboten werden. Sogar ein Führerschein kann gefördert werden, allerdings nur, sofern der Betrieb ausdrücklich bescheinigt, dass dies im betrieblichen Interesse liegt.

Bonus seit 2011 auch für Auszubildende

Seit Anfang 2011 gelten beim Weiterbildungsbonus verbesserte Konditionen, damit Unternehmer und Beschäftigte es noch leichter haben, die berufliche Weiterbildung zu nutzen. Außer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten seit diesem Jahr auch Auszubildende den Bonus, sofern die Inhalte nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Auch bei der Dauer der geförderten Veranstaltungen lässt das Förderprogramm den Wissbegierigen sehr viele Freiheiten: Das Seminar muss mindestens zwei Tage, also 16 Stunden, umfassen und soll nicht mehr als 400 Stunden lang sein. Es ist also genug Zeit, um mit Hilfe staatlicher Förderung fit zu werden für die beruflichen Herausforderungen der Zukunft.

 
 

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