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Ausbildungsordnungen sehen regelmäßig vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit Ausbildungsnachweise führen müssen. Hier werden Ihre Fragen zum Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) beantwortet.
Das Logo (Qualität durch Ausbildung) darf ausschließlich von Betrieben oder Einrichtungen (insbesondere auf ihren Internetseiten und auf Briefpapier) verwendet werden, die von der IHK als Ausbildungsbetrieb anerkannt sind. Die Erlaubnis zur Verwendung erlischt, wenn die ihr zugrunde liegende Anerkennung nicht mehr besteht oder seit mehr als 3 Jahren in dem Betrieb/der Einrichtung nicht mehr ausgebildet wird. Download
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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