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Die IHK-Organisation setzt auf bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben, um auch bei der Feststellung der in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen vergleichbare Anforderungen zu gewährleisten und zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit zu ermöglichen.
1. Einheitliche Grundlagen
Die Berufsausbildung beruht auf bundeseinheitlichen Ausbildungsordnungen als Grundlage für zu vermittelnde Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Grundlage für die Berufsausbildung ist ein bundeseinheitliches Gesetz, das seit circa 40 Jahren bewährte Berufsbildungsgesetz (BBiG), eine entscheidende Grundlage für den vergleichsweise reibungslosen Übergang von Ausbildung in Beschäftigung.
2. Einheitliche Rahmenlehrpläne
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung wird für die Berufsbeschulung ein bundesweit abgestimmter Rahmenlehrplan entwickelt. Auch hier gilt also eine einheitliche Grundlage.
3. Sicherung der Mobilität
Nur zentral erstellte Prüfungsaufgaben sichern die Mobilität der Fachkräfte, gerade angesichts der zunehmenden international tätigen Unternehmen im Rahmen der Globalisierung eine wichtige Bedingung für die Beschäftigungsfähigkeit unserer Fachkräfte.
Sie sichern die Einhaltung objektiver und fairer Maßstäbe und geben zuverlässige Aussagen über tatsächlichen Leistungsstand und die Berufsfähigkeit.
4. PISA-Ergebnisse als Beleg
Die PISA-Ergebnisse haben deutlich gemacht, dass Leistungsmessungen mit einheitlichen Prüfungen und einheitlichen Standards vergleichbare Beurteilungen und erfolgreiche Qualitätssicherung ermöglichen. Nicht umsonst werden jetzt von den Kultusministern Standards, zentrale Prüfungen und Vergleichsarbeiten eingeführt, wie aus der Wirtschaft lange gefordert.
5. Qualitätsstandards für Berufsprüfungen
Die IHK-Organisation hat schon seit längerem Qualitätsstandards bei IHK-Prüfungen festgelegt.
Prüfungen müssen danach–
6. IHK-Organisation gewährleistet zuverlässige Prüfungsergebnisse
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat durch Beschlüsse seiner Vollversammlung 1996, 1998 und 2006 die Verwendung bundeseinheitlicher Prüfungsaufgaben bestimmt, um auch bei der Feststellung der in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen vergleichbare Anforderungen zu gewährleisten und zuverlässige Aussagen zur Berufsfähigkeit zu ermöglichen.
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