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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (Link: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/SDB.html__nnn=true)
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Die Gefahrstoffverordnung fordert in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht, dass Mitarbeiter Einsicht in das Sicherheitsdatenblatt bekommen. Das war früher nicht der Fall. Insofern gewinnen Sicherheitsdatenblätter für das bestehende Gefahrstoffmanagement an Bedeutung.
Darüber hinaus sind sie eine zentrale Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung. Leider sind Sicherheitsdatenblätter umfangreich und nicht immer leicht zu verstehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet für den praktischen Umgang mit Sicherheitsdatenblättern im Betrieb weiterführende Informationen.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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