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ÖFFENTLICHE URKUNDEN

Ursprungszeugnisse

MINDESTVORAUSSETZUNGEN

Merkblatt zur Beantragung von Ursprungszeugnissen (PDF, 237 KB)

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Mit Blick auf die strengen Formvorschriften und die Anforderungen an eine korrekte Ausstellung sollen nachstehend die Mindestvoraussetzungen für eine Bestätigung dieser Dokumente durch unsere IHK aufgezeigt werden. zum Download

RECHT UND REGELN

Erläuterungen zum Warenursprung

Der Begriff des Warenursprungs wird im Außenhandel häufig verwendet. Genauso wie jeder Fluss einen Ursprung hat, hat auch jede Waren ihren Ursprung. Wie bei einem Fluss kann es jedoch Schwierigkeiten bereiten, den Ursprung festzustellen, wenn mehrere Teile in ein Endprodukt einfließen. mehr

ÖFFENTLICHE URKUNDEN

Informationen zu Ursprungszeugnissen

Ursprungszeugnisse werden in großer Zahl von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Hier finden Sie grundsätzliche Informationen zur Bedeutung des Ursprungszeugnisses für den internationalen Warenverkehr sowie Hinweise zur Beantragung. mehr

ONLINE-AUSSTELLUNG

Elektronische Ursprungszeugnisse

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. mehr

MERKBLATT

Anbringung von Akkreditivtexten im Ursprungszeugnis (PDF, 1,260 KB)

Im Rahmen der Zahlungssicherung ist das Akkreditiv ein häufig verwendetes Instrument Vielfach verlangen die Akkreditive die Wiedergabe von Akkreditivbestimmungen auf den Handelspapieren und insbesondere auch auf dem Ursprungszeugnis. Leider werden häufig Bedingungen vereinbart, die mit den Bestimmungen der zulässigen Inhalte auf dem Ursprungszeugnis kollidieren. Dieses Merkblatt gibt Ihnen eine Übersicht der zulässigen Angaben zu Akkreditivbestimmungen im Ursprungzeugnis. zum Download

 
 

DOKUMENT-NR. 256

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