. .
Illustration

DOKUMENTE IM AUSSENHANDEL

Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärungen (LEs) gehören mit zu den häufigsten Dokumenten im Außenhandel. Es sind Erklärungen, mit denen eine verbindliche Aussage über die Ursprungseigenschaft einer Ware im Sinne einer konkreten von der Gemeinschaft unterhaltenen Präferenzbeziehung getroffen wird.

Lieferantenerklärungen sind vorgesehen für Vorlieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und können nur von Gemeinschaftsansässigen abgegeben werden. Der Aussteller einer Lieferantenerklärung (LE) bescheinigt dem Empfänger, dass die gelieferte Ware ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft oder einem Mitgliedstaat der EG hat. Diese Erklärungen werden in der Regel als Ursprungsnachweis für die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR oder Ursprungserklärungen auf Rechnungen verwendet, mit denen der Exporteur seinem Drittlandskunden Zollvergünstigungen bei der Einfuhr ermöglicht. Häufig werden Lieferantenerklärungen auch als Ursprungsnachweis für die Beantragung eines IHK-Ursprungszeugnisses für den Export verwendet. Jedes Unternehmen, auch jenes, das selbst nicht exportiert, kann deshalb von seinem inländischen oder in der EU ansässigen Kunden aufgefordert werden, eine Lieferantenerklärung abzugeben, die Angaben zur präferenziellen Ursprungseigenschaft enthält.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Abgabe einer Lieferantenerklärung besteht nicht, es sein denn, die Vertragsparteien haben sich darauf verständigt. Lieferantenerklärungen werden von den Unternehmen ohne behördliche Mitwirkung in eigener Verantwortung ausgestellt. Das Wissen um die Ausstellungsvoraussetzungen und die damit verbundenen präferenziellen Ursprungsregeln sind deshalb bei der Ausfertigung von Lieferantenerklärungen unabdingbar. Zu unrecht oder falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen können steuer-, zoll- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Eine nicht zutreffende Ursprungsangabe kann im Einfuhrland Zollnachforderungen auslösen, die in der Folge zu Regressansprüchen führen können. Bevor Angaben in einer Lieferantenerklärung gemacht werden, sollten sie sorgfältig geprüft werden. Jeder Aussteller einer LE ist für deren Richtigkeit verantwortlich.

LEs werden nur anerkannt, wenn in ihnen das Abkommensland angegeben ist, für das die LE gelten soll und der Präferenzursprung geprüft wurde. Wird die Angabe mehrerer Abkommen/Länder gewünscht, sind die Ursprungsregeln für jedes dieser Abkommen zu überprüfen. Sie sind nicht für alle Abkommen identisch. Die Ursprungsregeln im Einzelnen ergeben sich aus den sogenannten Verarbeitungslisten zu den Ursprungsprotokollen der Abkommen. Zur Prüfung dieser Regeln stellt die Zollverwaltung seit dem 1. April 2006 mit der Anwendung "Warenursprung und Präferenzen online (WuP online)" ein neues anwenderfreundliches Auskunftssystem zur Verfügung. Unter www.wup.zoll.de können die Ursprungsregeln für einzelne Länder eingesehen oder für mehrere Länder gegenübergestellt werden. Wer für Handelsware eine Lieferantenerklärung abgibt, muss sich den Präferenzursprung vom Vorlieferer durch eine LE bestätigen lassen. Nur der Hersteller einer Ware kann prüfen, ob die von ihm hergestellte Ware die Kriterien des Präferenzursprungs erfüllt.

Die Ausstellung von präferenziellen Lieferantenerklärungen erfolgt nach Maßgabe der EG-Verordnung Nr. 1207/2001 und den entsprechenden Anhängen. Die Verordnung zur Lieferantenerklärung und die Texte sind auf der Website der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht. Auch die Formvorschriften für Lieferantenerklärungen und die Ursprungsregeln sind dort erläutert.

Im Zusammenhang mit den Präferenzregeln für den Warenverkehr innerhalb der neuen Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer (Pan-Euro-Med-Zone) sind neue zusätzliche Kumulierungsvermerke in LEs mit Präferenzursprung erforderlich. Dazu wird die VO (EG) Nr. 1207/2001 geändert. Weitere Informationen zu diesem Anwendungsbereich sind ebenfalls der Homepage der deutschen Zollverwaltung zu entnehmen.

Die Erklärung selbst kann auf Vordrucken, auf Rechnungen oder einem sonstigen Handelspapier des Lieferanten abgegeben werden. Lieferantenerklärungen werden entweder für jede einzelne Warenlieferung abgegeben oder als sogenannte Langzeit-Erklärung für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg – längstens für einen Lieferzeitraum von einem Jahr. Vordrucke sind bei den Außenhandelsfachverlagen und den Formularstellen der IHKs erhältlich. Ergänzend zu den durch die EG-Verordnung vorgegebenen Fußnoten enthalten die Vordrucke Hinweise zu den existierenden Präferenzabkommen und zur Verwendung von Lieferantenerklärungen.

Bei den IHKs sind weitere Informationen sowie ein Merkblatt zum Thema Lieferantenerklärung erhältlich. Auch die Broschüre "Praktische Arbeitshilfe" enthält wertvolle Tipps.

Weitere nützliche Links:

Internetseite der deutschen Zollverwaltung
www.zoll.de

Information der Zollverwaltung zu Lieferantenerklärungen
www.zoll.de

Präferenzabkommen der Europäischen Gemeinschaft
www.zoll.de

Warenursprung und Präferenzen
www.wup.zoll.de

Lieferantenerklärungen in der Pan-Euro-Med-Zone
www.zoll.de

 
 

DOKUMENT-NR. 32534

  • ANSPRECHPARTNER

IHK Flensburg: Service-Center

  • Telefon: 0461 806 806
  • Fax: 0461 806 9 806

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Brigitte Jöhnk

  • Telefon: 0431 5194211
  • Fax: 0431 5194511

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Carl-Joachim Mittelstädt

  • Telefon: 0451 6006-245
  • Fax: 0451 6006-4245

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • PARTNER UND PORTALE

Logo AHK © AHK

Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
externer Link

logo etradecenter © logo etradecenter

Die IHKs und die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) haben gemeinsam das e-trade-center entwickelt - eine elektronische Börse zur Anbahnung internationaler Geschäftskontakte für Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. externer Link

Um Unternehmen bei ihrer Informationssuche zu unterstützen, wurde iXPOS auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als Wegweiser durch die Vielfalt an Informationen, Beratungsangeboten und Programmen im Jahre 2001 ins Leben gerufen. externer Link