Bei Wareneinfuhren aus Drittländern in die EU beziehungsweise nach Deutschland werden in der Regel Einfuhrabgaben erhoben. Auskunft darüber gibt der Zolltarif in der elektronischen Fassung des EZT.
Zölle und sonstige Einfuhrabgaben unterscheiden sich nach Ware und Herkunftsland. Auskunft darüber gibt der gemeinsame EU-Zolltarif TARIC, der von der EU im Internet eingestellt wurde.
Auf der Basis des TARIC wird die Einfuhrabgabenbelastung in Deutschland mit Hilfe des Elektronischen Zolltarifs (EZT) ermittelt. Der EZT hat den ursprünglichen Deutschen Gebrauchs-Zolltarif in Papierfassung vollständig ersetzt. Die deutschen Zollstellen sind flächendeckend mit dem EZT ausgestattet. Der EZT gibt für jede Ware nicht nur Auskunft über den Zollsatz und weitere Einfuhrsteuern, sondern vermittelt auch Informationen über die zutreffenden Einfuhrbedingungen und gegebenenfalls erforderlichen Einfuhrdokumente. Für die Zuordnung der Tarifstelle sind genaue Kenntnisse über die Einfuhrware und die zutreffende Zolltarifnummer/Codenummer des Harmonisierten Systems (HS) bzw. Warennummer für die Außenhandelsstatistik erforderlich.
EZT-online - Der elektronische Zolltarif im Internet
Die Zollverwaltung bietet seit dem 01. Januar 2006 den Elektronischen Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (zum Beispiel Einfuhrumsatz- und Verbrauchsteuer).
Die EZT-Auskunftsanwendung wird kostenfrei angeboten.
Es wird Ihnen ermöglicht, Waren bis zur 11-stelligen Codenummer im Bereich Einfuhr bzw. bis zur 8-stelligen Warennummer im Bereich Ausfuhr auf verschiedene Weise einzureihen oder auszuwählen. Dabei werden Sie bei der Einreihung durch verschiedene Textdokumente (zum Beispiel Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen zum Abschnitt) unterstützt. Zur ausgewählten Code- oder Warennummer werden alle relevanten Maßnahmen und Hinweise (zum Beispiel Drittlandszollsatz, Ein-/Ausfuhrgenehmigungspflicht, Ausfuhrerstattungsmaßnahmen) angezeigt, die bei der Warenein- bzw. Warenausfuhr zu beachten sind. Zusätzlich ist im Bereich Einfuhr eine Verbrauchsteuernomenklatur integriert, die es ermöglicht, den entsprechenden Verbrauchsteuersatz zu ermitteln.
Zur Unterstützung der Arbeit mit der Auskunftsanwendung steht ein umfangreiches Hilfsprogramm zur Verfügung.