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GESETZE IN FINNLAND

Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht

Eine Einführung in das finnische Handels-, Wirtschafts- und Steuerrecht erhalten Sie von Rechtsanwalt Peter Jaspers (BJL Bergmann Rechtsanwälte, Helsinki).

Grundlagen

Finnland war bis 1809 für mehrere Jahrhunderte Teil des Schwedischen Reiches und hat sich bis heute die Grundlagen seines Rechtssystems als Teil der nordischen Rechtsfamilie bewahrt. Charakteristisch für diesen Rechtskreis und damit auch das finnische Recht ist eine geringere Regelungsdichte im Bereich des Zivil- und Handelsrechts. Ebenso charakteristisch ist eine im Vergleich zum deutschen Recht stärkere Betonung der Einzelfallgerechtigkeit, der oftmals der Vorrang gegenüber der einheitlichen Rechtsanwendung (und damit der Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen) eingeräumt wird.

Für den Bereich des Handelsrechts ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass auch in Finnland Verträge eingehalten werden müssen. Zu diesem Grundsatz gilt aber die wichtige Ausnahme, dass Gerichte ermächtigt sind, Vertragsklauseln nach Gerechtigkeitsgesichtspunkten anzupassen oder ganz unberücksichtigt zu lassen, wenn sie dem Gericht unangemessen erscheinen. Dies spiegelt die Grundeinstellung der Finnen im Geschäftsverkehr wider: Man geht im Allgemeinen davon aus, dass sich beide Parteien vernünftig und fair verhalten – Zankereien und Förmeleien werden oft mit wenig Verständnis aufgenommen.

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