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Illustration

GESETZE IN NORWEGEN

Wirtschafts-, Handels- und Steuerrecht

Arm der Justitia-Skulptur mit Waage © Bilderbox Zoom

Norwegen ist nicht Mitglied der EU, aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an das europäische Recht angebunden. Europäische Richtlinien werden demnach auch in Norwegen in nationales Recht umgesetzt.

In vielen Bereichen entspricht das norwegische Recht daher dem deutschen Recht. Dies gilt beispielsweise für das Handelsvertreterrecht als auch für eine Vielzahl von Verbraucherschutzbestimmungen.

Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Zivilrecht besteht hingegen darin, dass es in Norwegen kein dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprechendes allgemeines Gesetzbuch für das Zivilrecht gibt. Vielmehr ist das norwegische Zivilrecht in eine Vielzahl von Einzelgesetzen aufgespaltet. Während das BGB allgemeine Grundsätze wie unter anderem das Zustandekommen von Verträgen, den Schadensersatz, die Verjährung und den Verzug regelt und darüber hinaus Bestimmungen zu den einzelnen Vertragstypen wie Kaufvertrag, Darlehensvertrag und Mietvertrag enthält, ist all dies im norwegischen Recht in einzelnen Gesetzen festgeschrieben. Zu manchen Fragen wie etwa zum Werkvertragsrecht enthält das norwegische Recht überhaupt keine gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit behilft sich die Praxis mit Musterverträgen, die durch verschiedene Branchenorganisationen ausgearbeitet und ständig aktualisiert werden.

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DOKUMENT-NR. 31872

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