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ARBEITSRECHTLICHE REGELUNGEN

Arbeitsrecht

PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS

Mitteilungspflichten bei Krankheit

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit umgehend mitzuteilen. Worauf dabei im Einzelnen zu achten ist, erfahren Sie im Folgenden. mehr

URLAUBSRECHT

Rechte des Arbeitnehmers

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf vier Wochen Erholungsurlaub im Jahr. Welche Gesetze und Regelungen Sie beachten haben müssen, erfahren Sie hier. mehr

GEHALT DES ARBEITNEHMERS

Tarifauskünfte - übliche Vergütung

Wo kann ich Tarifauskünfte erhalten? Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht vor der wichtigen Gehaltsfrage. Eine Übersicht über die durchschnittlichen Verdienste für die einzelnen Branchen ist aber nur schwer zu erhalten. mehr

GEHALT DES ARBEITNEHMERS

Weihnachtsgeld

Wann muss vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld gezahlt werden? Wie hoch muss das Weihnachtsgeld sein, und was passiert wenn der Arbeitnehmer vor oder nach Auszahlung kündigt? Näheres finden Sie hier. mehr

STATUSKLÄRUNG

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht. mehr

GESCHÜTZTER PERSONENKREIS

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Am 1. Juli 2001 ist das neue Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft getreten. Die vorher im Schwerbehindertengesetz (SchwbG) enthaltenen Regelungen wurden in den §§ 68 ff. im SGB IX integriert. Schwerbehinderte Menschen und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. mehr

KONSEQUENZEN FÜR ARBEITGEBER

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Danach ist es verboten, Menschen aufgrund von bestimmten Merkmalen, die in ihrer Person liegen, zu benachteiligen. mehr

IHK-MERKBLATT

Arbeitszeit

Die Bestimmung der jeweils gültigen Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis unterliegt einer Vielzahl von Grenzen, die ihren Ursprung in Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag finden können. mehr

HINWEISPFLICHTEN FÜR ARBEITGEBER

Beendigung von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen

Seit dem 1. Juli 2003 müssen sich Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Bei verspäteter Meldung vermindert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld. mehr

IHK-MERKBLATT

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, ist die Kündigung. Zu unterscheiden ist zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Näheres finden Sie hier. mehr

UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNGEN

Wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Bundeswehr, können und dürfen ihre Ausrüstung grundsätzlich zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten nutzen, das heißt für Privatpersonen (Einzelpersonen, Firmen, Vereine oder Gebietskörperschaften) privatwirtschaftliche Leistungen erbringen. mehr

NIEDRIGLOHNBEREICH

400-Euro-Jobs (PDF, 143 KB)

Die Regeln für geringfügige Beschäftigungen haben sich in den vergangenen Jahren ständig geändert. Hier finden Sie die derzeit gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie Informationen über den Niedriglohnbereich (Gleitzone 400,01 bis 800 Euro). zum Download

 
 

DOKUMENT-NR. 137

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