WEITERBILDUNGSGESETZ
Bildungsurlaub neu geregelt
Am 1. April 2012 ist das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) in Kraft getreten. Das Gesetz löst das bisherige Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz ab. Im WBG finden sich nunmehr die Regelungen zum Bildungsurlaub (§§ 5 ff.) sowie zu der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen als Voraussetzung für den Bildungsurlaub (§§ 17 ff.). mehr
