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STEUERRECHT

Einkommensteuer

BMF-SCHREIBEN

Anwendung der Ein-Prozent-Regelung bei Fahrzeugen

Aufgrund der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist rückwirkend zum 1. Januar 2006 die Ein-Prozent-Regelung bei der Nutzung von Fahrzeugen nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2006 nimmt insbesondere zu der Frage des Nachweises der betrieblichen Nutzung Stellung. mehr

HINWEISE ZUR FUNKTIONSWEISE

Bauabzugsbesteuerung

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" wurde ein Steuerabzug beim Empfang von Bauleistungen an Bauwerken eingeführt. Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und Öffentliche Körperschaften, die Bauleistungen empfangen, haben seit dem 1. Januar 2002 15 Prozent der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt des leistenden Bauunternehmers abzuführen. mehr

HINWEISE ZU BELEGANFORDERUNGEN

Steuerfalle bei Geschäftsessen

Bewirtungskosten werden bei formalen Mängeln der Belege häufig nicht anerkannt. Wichtig: Neuerdings sind auch die Rechnungspflichtangaben für den Betriebsausgabenabzug erforderlich. mehr

IHK-UMFRAGE

Unternehmensteuerreform 2008 wirkt krisenverschärfend

Die IHK-Organisation hat die Unternehmen zu ihrer Betroffenheit durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 befragt. Statt die deutsche Wirtschaft zu entlasten, bedroht diese Reform eine große Zahl von Betriebe in ihrer Substanz, so die Ergebnisse der Umfrage. mehr

VERGÜTUNG

Wieviel darf ein Gesellschafter-Geschäftsführer verdienen?

Welche Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei einer GmbH als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt, was gilt als so genannte verdeckte Gewinnausschüttung? Hier werden Ihre Fragen beantwortet. mehr

HINWEISE ZU BUCHFÜHRUNG UND UNTERNEHMENSTEUERN

Steuern für Existenzgründer/innen

Existenzgründer erhalten hier unter anderem Informationen zur Einnahmen-Überschussrechnung, zur doppelten Buchführung und den wichtigsten Unternehmenssteuern. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 728

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