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ZUSCHÜSSE UND DARLEHEN

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, können Sie besondere Zuschüsse und Darlehen von Ihrer Arbeitsagentur oder Arge erhalten.

ARGE/ JOBCENTER

Förderung und Zuschüsse für Arbeitslosengeld II-Empfänger

Existenzgründer, die sich aus dem Arbeitslosengeld-II Bezug selbständig machen, erhalten durch die ARGE/ Jobcenter Unterstützung in Form eines laufenden Zuschusses (Einstiegsgeld) oder auch durch ein Investitionsdarlehen. Näheres erfahren Sie hier. mehr

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Gründungszuschuss für Existenzgründer

Existenzgründer, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen, können den Gründungszuschuss bei ihrer Agentur für Arbeit beantragen, wenn sie sich mit einer tragfähigen Geschäftsidee selbständig machen. mehr

IHK-MERKBLATT

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Seit 2006 können sich Unternehmer freiwillig gegen Arbeitslosigkeit gesetzlich versichern. Nähere Informationen gibt Ihnen unser Merkblatt. mehr

GRÜNDUNGSZUSCHUSS DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Fachkundige Stellungnahme der IHK Flensburg

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Gründungszuschuss. Folgende Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung benötigt die IHK Flensburg. mehr

GRÜNDUNGSZUSCHUSS DURCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Fachkundige Stellungnahme der IHK zu Kiel

Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine berufliche Selbstständigkeit bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Gründungszuschuss. Welche Unterlagen für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung von der IHK Kiel benötigt werden, finden Sie hier. mehr

GRÜNDUNGSZUSCHUSS - BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

Fachkundige Stellungnahme der IHK zu Lübeck

Für die Startphase in eine berufliche Selbständigkeit aus dem Arbeitslosengeld I Bezug kann bei der Bundesagentur für Arbeit der Gründungszuschuss beantragt werden. Welche Unterlagen sind für eine fachkundige Stellungnahme zur Beurteilung der Tragfähigkeit der geplanten Existenzgründung für die IHK zu Lübeck erforderlich? mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 214

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