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Versicherungsvermittlerrichtlinie

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IHK Flensburg: Service-Center
Tel.: 0461 806 806
Fax: 0461 806 9 806

IHK zu Kiel
Hans-Georg Billmann
Tel.: 0431 5194-276
Fax: 0431 5194-565

IHK zu Lübeck
Service-Center
Tel.: 0451 6006-0
Fax: 0451 6006-999

Dokument-Nummer: 7060

Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie

Seit Mai 2007 ist die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer ohne eine solche Erlaubnis Versicherungen vermittelt, fährt sozusagen "ohne Führerschein". Was Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater beachten müssen.

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte - insbesondere statusbezogene - Informationen klar und verständlich in Textform zu geben.  mehr

Sachkundeprüfung 'Versicherungsfachmann/ -frau IHK'

Seit dem 22. Mai 2007 gelten die neuen Regelungen für Versicherungsvermittler. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen eine entsprechende Erlaubnis. Diese muss bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde.  mehr

Impressumspflicht beachten!

§ 5 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass im Rahmen des Internet-Impressums bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten auch die Aufsichtsbehörde mit Postadresse anzugeben ist. Dies ist die zuständige IHK.   mehr

Formular-Center

Ab sofort stehen Ihnen alle Formulare für die Anträge in unserem Formular-Center zur Verfügung. Eine Erlaubniserteilung oder Erlaubnisbefreiung ist genau so wie die Registrierung seit dem 22. Mai 2007 möglich.  mehr

Wer ist für die Umsetzung des Verfahrens zuständig?

Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind künftig für diese neuen Berufsanforderungen und die jeweiligen Abwicklungsverfahren zuständig.   mehr

Was beinhaltet das neue Versicherungsvermittlerrecht?

Seit dem 22. Mai 2007 müssen sich Versicherungsvermittler und -berater in ein neues Register eintragen lassen. Hierfür müssen bestimmte Verfahren durchlaufen werden. Erfahren Sie weitere Einzelheiten.   mehr

Wen betrifft das neue Versicherungsvermittlerrecht?

Unter die neuen Vorschriften fallen Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter) sowie Versicherungsberater.   mehr

Wie wird das Versicherungsvermittlerrecht umgesetzt?

Hier wird über die Antragsverfahren für die Gewerbeerlaubnisse, die Erlaubnisbefreiung für Produktakzessorische Vermittler und für die Registereintragung informiert.  mehr


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