Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie
Seit Mai 2007 ist die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer ohne eine solche Erlaubnis Versicherungen vermittelt, fährt sozusagen "ohne Führerschein". Was Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater beachten müssen.
