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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte den Institutionen und Unternehmen in Schleswig-Holstein ein Ultimatum bis Ende September gesetzt: Facebook-Angebote sollten abgeschaltet werden, anderenfalls drohten Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro. "Die IHK Schleswig-Holstein wird auch in Zukunft die Facebook-Plattform sowie andere Social-Media-Netzwerke zur Kommunikation mit Ihren Mitgliedern nutzen", so Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein.
"Wir nehmen den Datenschutz ernst, aber wir können diese Vorgehensweise des Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nicht akzeptieren", so Schween. So eindeutig, wie der Landesdatenschützer die Rechtslage beschreibt, ist sie keinesfalls. "Fraglich ist, ob Webseitenbetreiber überhaupt mittels Bußgeld bestraft werden können", so Schween, "wenn überhaupt müsste sich die Aktion der Datenschützer gegen Facebook selbst richten." Wie im Fall Google-Analytics durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten sollte die Lösung in Verhandlung zwischen dem ULD und Facebook gesucht werden.
Da Facebook in Irland eine Niederlassung hat, die auch für das deutsche Angebot verantwortlich ist, sei außerdem von Interesse, wie die irischen Datenschutzbehörden die Zulässigkeit der Angebote beurteilten: sowohl in Irland als auch Deutschland gelten die gleichen europäischen Rechtsvorgaben.
Für völlig unangemessen hält Schween, dass auf den Schultern der schleswig-holsteinischen Unternehmen Datenschutzpolitik gemacht werden soll. "Die Drohung des ULD hat erhebliche Verunsicherung bei den Unternehmen im Land ausgelöst", erklärt der Rechtsexperte der IHK Schleswig-Holstein, "nicht Unsicherheit, sondern Rechtssicherheit ist aber das, was die Wirtschaft im Land benötigt." Dieser Fall zeigt deutlich, dass das aktuelle Datenschutzrecht nicht mehr den Anforderungen und Entwicklungen des Internet gerecht wird. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt, nicht allein die Vollzugsbehörde.
"Wir fordern das ULD auf, vom Erlass von Bußgeldern gegen schleswig-holsteinische Unternehmen Abstand zu nehmen. Wir scheuen auch nicht die gerichtliche Auseinandersetzung, die wir stellvertretend für unsere Unternehmen führen würden, um Rechtssicherheit zu erlangen", so Schween weiter.
Facebook hat sich in den vergangenen Jahren gerade auch für Unternehmen in Schleswig-Holstein zu einem wichtigen Kommunikations- und Vertriebskanal entwickelt. Laut Angaben von Facebook sind über 20 Millionen Deutsche bei der Plattform angemeldet. "Das können unsere Unternehmen nicht ignorieren", so Schween weiter, "das Verbot einer Einbindung dieser Plattform wäre ein massiver Wettbewerbsnachteil."
Die kritischen Rechtsfragen, die in Bezug auf Facebook diskutiert werden, sind gleichzeitig von grundsätzlicher Bedeutung und betreffen weitere aktuelle und mit Sicherheit auch zukünftig noch entstehende Angebote. "Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein darf hier nicht den Anschluss verlieren", betont Schween.
Bislang betreibt die IHK zu Lübeck als Schwesterkammer in der IHK Schleswig-Holstein zwei Facebook-Fanpages. Unter anderem ist das Angebot "IHK-Ausbildungslotsen" eine Plattform für alle Jugendliche, die sich über Ausbildung informieren wollen. Auch den "Like it"-Button planen die IHKs in Schleswig-Holstein auf ihrer gemeinsamen Internetseite www.ihk‑schhleswig-holstein.de einzusetzen.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
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