Anbieter einer geschäftsmäßigen Internetseite müssen auf Ihrer Homepage eine Vielzahl von Angaben vorhalten, das sogenannte "Impressum". Ziel dieser Pflicht ist es, Benutzern der Internetseite transparent zu machen, mit wem sie es zu tun haben und wie sie bei Bedarf Kontakt aufnehmen können.
Werden Angaben überhaupt nicht oder nur fehlerhaft vorgehalten, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Damit Sie mit Ihrem Webauftritt nicht in unnötige Fallen tappen, finden Sie hier unsere Hinweise zum Aufbau eines ordnungsgemäßen Impressums.
In dieser Darstellung berücksichtigen wir den aktuellen Rechtsstand und schlagen Ihnen – wenn immer möglich – den (rechts-)sichersten Weg vor, denn unter Juristen ist der Umfang der vorzuhaltenden Angaben (leider) immer noch umstritten. Wenn letztlich auch ein Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, können Sie Ihren Webauftritt durch Beachtung dieser Hinweise aber trotzdem deutlich sicherer machen.
Einen vollständigen Überblick zu den einzelnen hier genannten Themen finden Sie in unserer PDF-Broschüre "Pflichtangaben im Internet - Impressumspflicht" in der rechten Spalte unter "Downloads".
Das Webimpressum
Die Pflicht, bestimmte Angaben auf seiner Internetseite vorzuhalten, ist in erster Linie im Telemediengesetz (TMG) geregelt.
1. Wer muss Impressumsangaben machen?
Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall auf Ihrer Internetseite Impressumsangaben zu machen.
2. Was muss grundsätzlich bei jedem Impressum beachtet werden?
- Das Impressum muss leicht als solches erkennbar sein.
- Das Impressum muss unmittelbar erreichbar sein.
- Das Impressum muss ständig verfügbar sein.
3. Die Impressumsangaben im Einzelnen:
a) Identität
Natürliche Personen müssen ihren ausgeschriebenen Vor- und Nachnahmen angeben. Juristische Personen die Firma samt Anschrift und die ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen der Vertretungsberechtigten.
b) Kontaktinformationen
Die E-Mail Adresse muss, die Telefonnummer sollte angegeben werden.
c) Angaben bei zulassungspflichtiger Tätigkeit
Wer im Rahmen eines zulassungspflichtigen Gewerbes einen Webauftritt unterhält, muss die zuständige Aufsichtsbehörde samt Anschrift vorhalten. Allein die Mitgliedschaft bei der IHK führt aber noch nicht dazu, dass hier Angaben gemacht werden müssen.
Eine Übersicht über eine Reihe von zulassungpflichtigen Gewerben finden Sie im Bereich "Mehr zum Thema".
d) Nur wenn vorhanden: Registereinträge wie der Eintrag in das Handelsregister.
e) Nur bei Bedarf: Angaben zu reglementierten Berufen (in der Regel "freie Berufe"), wie zum Beispiel Arzt, Steuerberater, Rechtsanwalt, Apotheker und ähnliche).
f) Nur, wenn Sie Ihnen vorliegt: Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer. Ihre Steuernummer braucht nicht ins Impressum!
g) Juristische Personen, die sich in "Auflösung" befinden, müssen eine entsprechende Angabe machen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Bereich "Mehr zum Thema - Auflösung und Beendigung einer GmbH".
4. Besondere Anforderungen aus anderen Verordnungen/Gesetzen
Der Verordnungs- beziehungsweise Gesetzgeber regelt noch in vielen weiteren Fällen Pflichtangaben, die unter bestimmten Voraussetzungen in das Impressum aufgenommen werden müssen. Weitergehende Angaben sind insbesondere im E-Commerce-Bereich zu beachten und können sich beispielsweise aus der BGB-InfoVO oder der Preisangabenverordnung ergeben.