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Werden Dienstleistungen online erbracht oder Waren über das Internet verkauft (sogenannter Fernabsatz) gibt es eine Reihe von rechtlichen Anforderungen, die der Anbieter solcher Leistungen beachten muss. Eine von ihnen ist, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorgehalten werden muss. Erfahren Sie hier mehr über die ordnungsgemäße Erstellung einer solchen Belehrung.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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