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FEHLERHAFTE PRODUKTE

Was bedeutet Produkthaftung?

Seit 1. Januar 1990 wird in Deutschland für Schäden durch fehlerhafte Produkte verschuldensunabhängig gehaftet. Produkthaftung im Sinne des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG) heißt Einstehen müssen für Folgeschäden eines fehlerhaften Produkts.

Der Fehler eines Produkts muss einen Schaden an Personen oder Sachen verursacht haben, für den der Hersteller des Produkts haftet, also Schadensersatz leisten muss. Es geht dabei nicht um die Behebung von Mängeln an der Sache selbst, weil sie nicht funktionsfähig, vertragsgemäß ist; diese Mängel werden über die BGB-Vorschriften der Gewährleistung oder Vertragshaftung ersetzt. Es geht vielmehr um eine außervertragliche Haftung des Herstellers eines Produkts gegenüber jedermann, der das Produkt gebraucht und dabei einen Schaden erleidet. Vertragsbeziehungen brauchen zwischen Schädiger und Geschädigtem nicht zu bestehen!

Für Interessenten stellen wir Informationen zum Produkthaftungsgesetz gern zur Verfügung.

 
 

DOKUMENT-NR. 3766

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