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Tarifregister Schleswig-Holstein (Link: http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Arbeitsmarkt/Arbeitsrecht/tarifregister.html)
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Wo kann ich Tarifauskünfte erhalten? Wer zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellt, steht vor der wichtigen Gehaltsfrage. Eine Übersicht über die durchschnittlichen Verdienste für die einzelnen Branchen ist aber nur schwer zu erhalten.
Tarifgehälter können ein Anhaltspunkt sein. Beachten Sie jedoch, dass Tarifverträge nicht in allen Branchen existieren und dass bestehende Tarifverträge nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind.
Tarifverträge gelten für ein Arbeitsverhältnis, wenn
Der Abschluss von Tarifverträgen obliegt auf Unternehmerseite den Arbeitgeberverbänden und auf Arbeitnehmerseite den Gewerkschaften.
Arbeitgeber, die Mitglieder eines Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband.
Beschäftigte, die Mitglieder der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, müssen sich an ihre Gewerkschaft wenden, um Auskunft über die Tarifverträge zu erhalten.
Außerdem sind tarifgebundene Arbeitgeber nach § 8 TVG verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Tarifvertragsparteien sind des Weiteren verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder Abschriften von Tarifverträgen zu übersenden. Die von jedem Land geführten Tarifregister sind öffentlich. Sie können daher nach vorheriger Terminabsprache unentgeltlich in die registrierten Tarifverträge Einsicht nehmen.
Das Tarifregister Schleswig-Holstein erteilt schriftlich und telefonisch Auskünfte unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Telefon: 0431 988-5517
Telefax: 0431 988-5659
E-Mail: tarifregister@jumi.landsh.de
Telefonische Auskünfte zu Tarifverträgen werden montags sowie mittwochs bis freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr und dienstags von 11 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0431 988-5517 erteilt.
Sie haben auch die Möglichkeit, unentgeltlich nach vorheriger Terminabsprache in die registrierten Tarifverträge Einsicht zu nehmen. Tarifverträge sowie Kopien aus Tarifverträgen können nicht abgegeben werden.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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