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Ist eine gewerbliche Tätigkeit der Industrie, dem Handel, einer Dienstleistung oder dem Handwerk zuzuordnen, gehört ein Unternehmen zur Industrie- und Handelskammer, zur Handwerkskammer oder zu beiden Kammern? Hier finden Sie Informationen zu dieser Thematik.
Bei Existenzgründungen, aber auch bei bereits bestehenden Unternehmen stellt sich mitunter die Frage, ob eine Tätigkeit als zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk, handwerksähnlich, Minderhandwerk, "in industrieller Betriebsform ausgeübt", Handel oder Dienstleistung einzuordnen ist. Werden mehrere Tätigkeiten ausgeübt, können sich auch Zuordnungen auf mehr als einen der genannten Bereiche ergeben. Damit verbunden ist die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder zur Handwerkskammer (HWK). Häufig stellt sich dabei auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Tätigkeiten zulässigerweise ausgeübt werden dürfen.
Im Weiteren finden Sie Informationen zu dieser Thematik.
Für den Bezirk der IHK zu Lübeck wenden Sie sich bei Fragen bitte an den Ansprechpartner der IHK zu Kiel.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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