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IHK-STELLUNGNAHME

Rechtsverordnung E-Government-Gesetz

Damit das schleswig-holsteinische E-Government-Gesetz in der Praxis Anwendung finden kann, musste ergänzend zu diesem Gesetz noch eine Rechtsverordnung erlassen werden. Zu dieser Rechtsverordnung haben wir eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können.

Die Stellungnahme finden Sie nebenstehend zum Download.  

 
 

DOKUMENT-NR. 81857

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