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Stellungnahme Tariftreue
(PDF, 56 KB) (Dokument-Nr.: 88858)
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Die IHK Schleswig-Holstein ist erneut vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gebeten worden, eine Stellungnahme zu 4 verschiedenen Gesetzesvorschlägen bzw. Änderungsanträgen zum Thema Tariftreue bzw. Mindestlöhnen in Vergabeverfahren abzugeben.
Tariftreueverpflichtungen in Vergabevorschriften sind nach Auffassung der IHK Schleswig-Holstein nicht erforderlich und deshalb lediglich hoher bürokratischer Aufwand für Unternehmen in Vergabeverfahren. Die Festlegung von Mindestlöhnen in einem Vergabe- und Tariftreuegesetz ist wiederum europarechtswidrig. Lesen Sie hier die Einzelheiten unserer Stellungnahme.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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