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IHK-STELLUNGNAHME

Landesverordnung zum E-Government-Gesetz

Das E-Government-Gesetz Schleswig-Holstein ist bundesweit das erste seiner Art. Das Gesetz ist Voraussetzung dafür, dass alle Träger öffentlicher Verwaltung in Schleswig-Holstein elektronisch miteinander vernetzt werden können, um schließlich das Ziel "Verwaltung per Mausklick" zu realisieren.

Lesen Sie unsere Stellungnahme zur Rechtsverordnung, die zur Umsetzung dieses Gesetzes noch erforderlich ist und das Verfahren regelt, wie Verwaltungsträger sich in Zukunft auf einheitliche Standards verständigen können.

Sie finden die Stellungnahme unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 30111

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