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IHK-STELLUNGNAHME

Änderung des Landesschlichtungsgesetzes (LSchliG)

Das LSchliG sah bisher obligatorische Schlichtungen unter anderem bei Streitigkeiten über Zahlungsansprüche bis 750 Euro vor. Ob sich das Gesetz bewährt hat, ist unklar - der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen 2008 bemängelt, dass für eine Evaluierung des Gesetzes keinerlei Datenmaterial vorliegt.

Das Justizministerium des Landes legt jetzt zum LSchliG deutliche Änderungen vor: statt vermögensrechtlicher Ansprüche bis 750 Euro sollen jetzt ein Teil der Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG (Diskriminierungen im "Zivilrechtsverkehr" - gemeint insbesondere die Massenverträge im Kauf-, Miet-, Leasing- und sonstigen Dienstleistungsbereich einschließlich Versicherungen) geschlichtet werden.

Unsere Anmerkungen dazu gegenüber dem Ministerium vom Juni 2008 finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 15107

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