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Stellungnahme Änderung Landesschlichtungsgesetz
(PDF, 39 KB) (Dokument-Nr.: 31620)
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Das LSchliG sah bisher obligatorische Schlichtungen unter anderem bei Streitigkeiten über Zahlungsansprüche bis 750 Euro vor. Ob sich das Gesetz bewährt hat, ist unklar - der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen 2008 bemängelt, dass für eine Evaluierung des Gesetzes keinerlei Datenmaterial vorliegt.
Das Justizministerium des Landes legt jetzt zum LSchliG deutliche Änderungen vor: statt vermögensrechtlicher Ansprüche bis 750 Euro sollen jetzt ein Teil der Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG (Diskriminierungen im "Zivilrechtsverkehr" - gemeint insbesondere die Massenverträge im Kauf-, Miet-, Leasing- und sonstigen Dienstleistungsbereich einschließlich Versicherungen) geschlichtet werden.
Unsere Anmerkungen dazu gegenüber dem Ministerium vom Juni 2008 finden Sie unter Downloads.
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© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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