IHK-STELLUNGNAHME
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Umgliederung des Eigenkapitals
Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 23. Oktober 2000 wurde das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren umgestellt. Im Zuge dieser Umstellung wurden die aufgrund unterschiedlicher Körperschaftsteuerbelastung gebildeten Eigenkapital-Töpfe (EK-Töpfe), die die Teilbeträge des verwertbaren Eigenkapitals widerspiegelten, aufgelöst und das daraus resultierende Körperschaftsteuerminderungspotential festgestellt.
Die Stellungnahme finden Sie unter Downloads.

