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Öffentliche Bestellung von Sachverständigen (Dokument-Nr.: 833)
Externe Links
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Bundesweites Sachverständigenverzeichnis (Link: http://www.svv.ihk.de)
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Ein modernisiertes Internetverzeichnis ermöglicht unter www.svv.ihk.de seit Anfang 2010 bundesweit eine schnelle Recherche nach dem richtigen Experten. Wie das Sachverständigenwesen funktioniert, zeigt Ihnen ein Film der IHK-Organsiation.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt, und das Risiko, an einen Gutachter zu geraten, der nicht ausreichend qualifiziert ist, ist groß. Wer hier den sicheren Weg gehen will, sollte sich an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden. Denn diese Sachverständigen haben ihre besondere Sachkunde vor einem Fachgremium nachgewiesen und wurden auf ihre Unabhängigkeit und Vertrauenswürdigkeit von der IHK überprüft und vereidigt. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen ihre Qualifikation alle fünf Jahre erneut nachweisen. Die IHK kontrolliert, dass sie die ihnen nach der Sachverständigenordnung obliegenden Pflichten einhalten.
Auskünfte über die Sachverständigentätigkeit gibt die IHK. Sie benennt auf Anfrage auch geeignete Sachverständige. Ebenso hilft die grundlegend modernisierte Internetdatenbank bei der Suche: In 275 Sachgebieten können über 9.000 öffentlich bestellte Sachverständige recherchiert werden.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann gute Dienste leisten, wenn
In erster Linie erstattet ein Sachverständiger schriftliche oder mündliche Gutachten. Mit seiner Expertise kann er aber auch zwei sich streitende Parteien durch sein objektives Votum zum Einlenken bringen. Die Vertragspartner können sich darauf einigen, dass sie das Ergebnis eines Gutachtens als verbindlich anerkennen. Solche Schiedsgutachten sind wesentlich schneller und kostengünstiger als ein Prozess.
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| IHK Flensburg Heinrichstr. 28-34, 24937 Flensburg Telefon: 0461 806-806 Fax: 0461 806-9806 E-Mail: service@flensburg.ihk.de Geschäftsstellen, Anfahrt, Öffnungszeiten |
| IHK zu Kiel Bergstraße 2, 24103 Kiel Telefon: 0431 5194-0 Fax: 0431 5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de Geschäftsstellen, Anfahrt, Öffnungszeiten |
| IHK zu Lübeck Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck Telefon: 0451 6006-0 Fax: 0451 6006-999 E-Mail: service@ihk-luebeck.de Geschäftsstellen, Anfahrt, Öffnungszeiten |
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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