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BEWERTUNG DER ANTRÄGE

Der Sachverständigenausschuss

Der Sachverständigenausschuss hat die Aufgabe, die Geschäftsführung bei Anträgen auf öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zu beraten. Zweimal im Jahr diskutiert der Sachverständigenausschuss die von der Geschäftsführung – zuständig ist der Leiter der Rechtsabteilung – aufbereiteten Anträge und erarbeitet ein Votum.

Dieses Votum kann reichen von der Befürwortung einer öffentlichen Bestellung bis zur Ablehnung, aber auch der Anregung weitere Informationen einzuholen, bestimmte Ergebnisse zur besonderen Sachkunde oder persönlichen Eignung weiter abzusichern oder den jeweiligen Antrag unter anderen Aspekten völlig neu zu überprüfen. In Einzelfällen berät der Sachverständigenausschuss auch über den Widerruf öffentlicher Bestellung, wenn Sachverständige ihre Pflichten grob verletzt haben.

 
 

DOKUMENT-NR. 823

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