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Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
(PDF, 93 KB) (Dokument-Nr.: 1744)
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Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme mit umfangreichen Genehmigungsverfahren: die Folge sind unnötige Zeitverzögerung, unnötige Kosten, unerwartete Entscheidungen der Behörden. Dem soll der Sachverständige für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich abhelfen.
Er ist - nicht im rechtlichen, aber in allen verfahrenspraktischen Angelegenheiten - Berater der Unternehmen und betreut die Verfahren; gegebenenfalls sucht er geeignete ergänzende Fachleute und rechtliche Berater aus.
Die IHKs haben mit den Umweltbehörden der Länder fachliche Bestellungsvoraussetzungen für die öffentliche Bestellung solcher Sachverständiger entwickelt.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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