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STEUERN

E-Bilanz

Zukünftig müssen Steuerbilanz und die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Alle bilanzierenden Unternehmen werden davon betroffen sein.

E-BILANZ

BMF-Schreiben zur E-Bilanz veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 28. September 2011 das Anwendungsschreiben zu § 5b EStG veröffentlicht und verbindlich weitere Details zur Anwendung der E-Bilanz bekannt gemacht. mehr

E-BILANZ

Bericht des BMF zur Pilotphase der E-Bilanz (PDF, 234 KB)

Lesen Sie den Bericht über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Daten der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung nach § 5b EStG (E-Bilanz). zum Download

VERANSTALTUNG

Die E-Bilanz kommt! Elektronik statt Papier?

Die Verpflichtung der Unternehmen, künftig ihre Steuerbilanz sowie die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form einzureichen, stellt die Steuerpflichtigen in der Praxis vor große Herausforderungen. Deshalb bietet die IHK Schleswig-Holstein im September Informationsveranstaltungen zum Thema "E-Bilanz" an. mehr

IHK SCHLESWIG-HOLSTEIN

IHK-Arbeitskreis Steuern fordert umfassende Änderungen bei E-Bilanz

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wollte der Gesetzgeber durch die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz) ab 2012 helfen, Bürokratiekosten in den Unternehmen einzusparen. mehr

E-BILANZ

Neuer Entwurf für Anwendungsschreiben

Am 1. Juli 2011 veröffentlichte das BMF einen neuen Entwurf des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz. Obgleich die Formulierung nicht eindeutig ist, soll wohl für das Erstjahr - Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen - eine Übergangsregel gelten. mehr

E-BILANZ

Die E-Bilanz kommt! Elektronik statt Papier?

Unter dem Motto "Elektronik statt Papier" wurde bereits 2008 mit dem sogenannten Bürokratieabbaugesetz die Grundlage für die E-Bilanz geschaffen. Ab 2012 ist es nun soweit. Künftig müssen alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Verpflichtung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Die Unternehmen sollen hierbei das "XBRL-Format" verwenden, wie es bereits für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Handelsregister genutzt wird. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 92747

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