Das bisherige Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab 2013 durch ein neues Verfahren ersetzt: ELStAM. Dies steht für Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale.
Vermerkt waren sie früher auf der Lohnsteuerkarte, deren Ära abgelaufen ist. Eigentlich sollte die Finanzverwaltung eine Datenbank mit diesen Merkmalen zur Verfügung stellen, auf die die jeweiligen Arbeitgeber ab 2012 zugreifen können. Aufgrund technischer Schwierigkeiten wird der Start der Datenbank auf 2013 verschoben.
Die Übergangsregelungen können wie folgt zusammengefasst werden:
Hier gilt für den Arbeitgeber jeweils das aktuellste Schreiben, welches der Arbeitnehmer zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 vorlegt. Beim Arbeitgeberwechsel ist entweder die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung 2011 ggf. zusammen mit einem sonstigen Ausdruck des Finanzamtes über die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzulegen. Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt weiter fort. Diejenigen, die erstmalig ein Dienstverhältnis in 2012 beginnen, erhalten vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2012.
Im Downloadbereich rechts finden Sie aktuelle Informationen des Bundesfinanzministeriums hierzu, insbesondere das neue BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2011. Hier können Sie ein Informationsschreiben des BMF zur ELStAM-Verschiebung abrufen, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können. Es soll über die Übergangsregelungen informieren und helfen, mögliche Rückfragen in den Personalbüros der Arbeitgeber zu vermeiden.