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STEUERN

Verschiebung von ELStAM auf 2013

Das bisherige Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab 2013 durch ein neues Verfahren ersetzt: ELStAM. Dies steht für Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale.

Vermerkt waren sie früher auf der Lohnsteuerkarte, deren Ära abgelaufen ist. Eigentlich sollte die Finanzverwaltung eine Datenbank mit diesen Merkmalen zur Verfügung stellen, auf die die jeweiligen Arbeitgeber ab 2012 zugreifen können. Aufgrund technischer Schwierigkeiten wird der Start der Datenbank auf 2013 verschoben. 

Die Übergangsregelungen können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung aus dem Jahr 2011 gelten weiter
  • Eingetragene Freibeträge gelten ebenfalls weiter und sind ggf. auf das Jahr hochzurechnen
  • Abweichende Lohnsteuerabzugsmerkmale weist der Arbeitnehmer im ersten Dienstverhältnis neben der Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 wie folgt nach:

    • Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur "Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug"
    • Ausdruck oder sonstige Papierbescheinigung des Finanzamts mit den ab dem 1. Januar 2012 oder zu einem späteren Zeitpunkt im Übergangszeitraum 2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Hier gilt für den Arbeitgeber jeweils das aktuellste Schreiben, welches der Arbeitnehmer zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2010 oder einer Ersatzbescheinigung für das Jahr 2011 vorlegt. Beim Arbeitgeberwechsel ist entweder die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine Ersatzbescheinigung 2011 ggf. zusammen mit einem sonstigen Ausdruck des Finanzamtes über die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzulegen. Die Vereinfachungsregelung für Auszubildende gilt weiter fort. Diejenigen, die erstmalig ein Dienstverhältnis in 2012 beginnen, erhalten vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung für das Jahr 2012.

Im Downloadbereich rechts finden Sie aktuelle Informationen des Bundesfinanzministeriums hierzu, insbesondere das neue BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2011. Hier können Sie ein Informationsschreiben des BMF zur ELStAM-Verschiebung abrufen, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Verfügung stellen können. Es soll über die Übergangsregelungen informieren und helfen, mögliche Rückfragen in den Personalbüros der Arbeitgeber zu vermeiden.

 
 

DOKUMENT-NR. 97981

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