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Evaluation der Unternehmensteuerreform
(PDF, 317 KB) (Dokument-Nr.: 22816)
Sie befinden sich hier: Home > Recht | Fair Play > Steuerrecht > Einkommensteuer > Unternehmensteuerreform 2008 wirkt krisenverschärfend
Die IHK-Organisation hat die Unternehmen zu ihrer Betroffenheit durch die Gegenfinanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 befragt. Statt die deutsche Wirtschaft zu entlasten, bedroht diese Reform eine große Zahl von Betriebe in ihrer Substanz, so die Ergebnisse der Umfrage.
Zur Gegenfinanzierung der Steuersatzsenkungen für Kapitalunternehmen hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass Teile von Kosten wie Zinsaufwendungen, pauschalierte Zinsanteile von Mieten oder Leasing-Raten der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Ferner fallen Verlustvorträge bei Kapitalgesellschaften weg, wenn wesentliche Anteile veräußert werden (Mantelkaufregelung) und können Zinsaufwendungen bei konzernangehörigen Unternehmen gegebenenfalls nur in Höhe von 30 Prozent des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen abgesetzt werden (Zinsschranke).
Wie empfindlich dies die Betriebe gerade in der Krise trifft, verdeutlichen die Umfrageergebnisse. Rund 148.000 Unternehmen sind demnach allein von den neuen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer mit steuerlichen Mehrbelastungen betroffen. Das wirkt krisenverschärfend. Viele Firmen können die Steuern nur aus der Substanz aufbringen, so dass das Eigenkapital durch die Steuerzahlung sogar noch geschmälert wird. Auch mit der Mantelkaufregelung ist der Gesetzgeber weit über sein Ziel hinausgeschossen. Die steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften funktioniert ebenfalls nicht wie vom Gesetzgeber angekündigt. Die Erhebung zeigt, dass lediglich jedes vierte Personenunternehmen die "Thesaurierungsregel" nutzt. Diese Regel besagt, dass Unternehmen, die ihre Gewinne nicht ausschütten, einen ermäßigten Einkommensteuersatz von 28,25 Prozent zahlen müssen – statt in der Spitze 45 Prozent.
Stand: 17. Juli 2009
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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