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Bundesfinanzministerium (Link: http://www.bundesfinanzministerium.de)
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Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF). Er besteht seit 1955. Zweimal jährlich schätzt der Arbeitskreis die Steuereinnahmen und bereitet diese für die Haushalts- und Finanzplanung auf.
Dem Arbeitskreis "Steuerschätzungen" gehören neben dem federführenden BMF die sechs großen Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die Zusammensetzung sichert die Unabhängigkeit des Gremiums. Der Vorsitz obliegt dem zuständigen Referatsleiter des Bundesministeriums der Finanzen.
Der Arbeitskreis stützt seine Schätzungen auf gesamtwirtschaftliche Eckdaten der Bundesregierung, die unter der Federführung des BMF zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Für die Schätzungen erstellen neun Mitglieder - die Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das BMF - unabhängig voneinander eigene Schätzungsvorschläge für jede Einzelsteuer. Diese Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis, der jede Steuer solange erörtert, bis ein Kompromiss gefunden worden ist, der von allen mitgetragen werden kann. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallenden Einnahmen ermittelt.
Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises beruht auf Verabredungen zwischen Bund und Ländern im Finanzplanungsrat und orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt, und zwar Mitte Mai und im Herbst zeitnah zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes. Die Ergebnisse der Steuerschätzungen übernimmt der Bund in den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung.
Der Arbeitskreis schätzt die Steuereinnahmen in der Regel nach geltendem Steuerrecht. Die finanziellen Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung zusätzlich zu berücksichtigen.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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www.ihk-schleswig-holstein.de
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