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E-Bilanz: Entwurf Anwendungsschreiben vom 1. Juli 2011
(PDF, 486 KB) (Dokument-Nr.: 92717)
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Am 1. Juli 2011 veröffentlichte das BMF einen neuen Entwurf des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz. Obgleich die Formulierung nicht eindeutig ist, soll wohl für das Erstjahr - Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen - eine Übergangsregel gelten.
Hiernach wird es nicht beanstandet, wenn für diese Wirtschaftsjahre noch eine Bilanz in Papierform abgegeben wird.
In folgenden Fällen sind verlängerte Übergangsfristen bis Ende 2014 vorgesehen, wonach erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, eine E-Bilanz zu übermitteln ist:
Nebenstehend kann der Entwurf des Anwendungsschreibens abgerufen werden.
Stand: 1. Juli 2011
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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