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E-BILANZ

Neuer Entwurf für Anwendungsschreiben

Am 1. Juli 2011 veröffentlichte das BMF einen neuen Entwurf des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz. Obgleich die Formulierung nicht eindeutig ist, soll wohl für das Erstjahr - Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen - eine Übergangsregel gelten.

Hiernach wird es nicht beanstandet, wenn für diese Wirtschaftsjahre noch eine Bilanz in Papierform abgegeben wird.

In folgenden Fällen sind verlängerte Übergangsfristen bis Ende 2014 vorgesehen, wonach erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, eine E-Bilanz zu übermitteln ist:

  • ausländische Betriebsstätten inländischer Unternehmen
  • inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
  • bilanzierungspflichtige steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften
  • bilanzierungspflichtige Betriebe gewerblicher Art juristischer Personen des öffentlichen Rechts.

Nebenstehend kann der Entwurf des Anwendungsschreibens abgerufen werden.

Stand: 1. Juli 2011 

 
 

DOKUMENT-NR. 92714

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