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Sie befinden sich hier: Home > Recht | Fair Play > Steuerrecht > Steuerrecht Aktuell > Grunderwerbsteuersatz beträgt ab 1. Januar 2012 fünf Prozent
Der Grunderwerbsteuersatz in Schleswig-Holstein steigt von derzeit 3,5 Prozent auf fünf Prozent ab dem 1. Januar 2012. Das hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 15. Dezember 2010 beschlossen.
Die Erhöhung, die voraussichtlich zu zusätzlichen Einnahmen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr führt, soll zur Senkung der Neuverschuldung genutzt werden.
Unternehmen sind von der Grunderwerbsteuer in Fällen von Kauf, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz betroffen. Erwirbt eine GmbH Grundvermögen, so fällt einmalig Grunderwerbsteuer an.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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