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GRUNDERWERBSTEUER

Grunderwerbsteuersatz beträgt ab 1. Januar 2012 fünf Prozent

Der Grunderwerbsteuersatz in Schleswig-Holstein steigt von derzeit 3,5 Prozent auf fünf Prozent ab dem 1. Januar 2012. Das hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 15. Dezember 2010 beschlossen.

Die Erhöhung, die voraussichtlich zu zusätzlichen Einnahmen von rund 80 Millionen Euro pro Jahr führt, soll zur Senkung der Neuverschuldung genutzt werden.

Unternehmen sind von der Grunderwerbsteuer in Fällen von Kauf, Umwandlung, Verschmelzung oder Betriebsaufspaltung von Gesellschaften mit Grundbesitz betroffen. Erwirbt eine GmbH Grundvermögen, so fällt einmalig Grunderwerbsteuer an.

 
 

DOKUMENT-NR. 98141

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