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EXCISE MOVEMENT AND CONTROL SYSTEM

EMCS ab 1. April 2010 zwingend erforderlich

Das Excise Movement and Control System (EMCS) löst als EDV-gestütztes System ab dem 1. April 2010 das derzeitige papiergestützte Verfahren zur Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung mit begleitenden Verwaltungsdokumenten ab. Ab diesem Zeitpunkt muss ein EMCS-Verfahren, das in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch eröffnet wurde, von einem deutschen Empfänger auch elektronisch beendet werden.

Alle betroffenen Unternehmen (Steuerlagerinhaber und berechtigte Empfänger) müssen sich daher umgehend zur Teilnahme an EMCS anmelden, um eine unter Steueraussetzung mögliche Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sicher zu stellen. Dabei sind die ab 1. März 2010 (neuen) gültigen Verbrauchsteuernummern zu verwenden. Diese erhalten Unternehmen nur, wenn sie im neuen EMCS-Verfahren registriert sind.

Ab dem gleichen Zeitpunkt können Unternehmen in Deutschland das Beförderungsverfahren sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerdeutsch elektronisch in EMCS eröffnen. Eine verpflichtende Eröffnung des elektronischen Verfahrens EMCS durch Unternehmen in Deutschland ist ab dem 1. Januar 2012 beabsichtigt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 22. Januar 2010 wichtige Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme an EMCS veröffentlicht.

Informationen zum EMCS bieten die Internetseiten der deutschen Zollverwaltung; hier finden Sie auch die Anmeldeformulare.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.

Stand: März 2010

 
 

DOKUMENT-NR. 27817

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