Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011 und mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2010 veröffentlicht.
Umsatzsteuervoranmeldung 2011
Mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 hat das BMF die folgenden Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2011 bekannt gegeben, die in der Spalte rechts von diesem Merkblatt unter "Mehr zum Thema/ Downloads" abrufbar sind:
- Umsatzsteuervoranmeldung 2011 (USt 1 A)
- Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2011 (USt 1 H)
- Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 (USt 1 E).
Das Vordruckmuster USt 1 H "Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010", das mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 veröffentlicht wurde, bleibt unverändert bestehen.
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bzw. nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29. November 2004 "Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg" hat der Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldezeitraum selbst zu berechnen hat. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Informationen zur elektronische Übermittlung erhalten Sie unter den Internet-Adressen
www.elster.de
und
www.finanzamt.de.
Umsatzsteuererklärung 2010
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die folgenden Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2010, die in der Spalte rechts von diesem Merkblatt unter "Mehr zum Thema/ Downloads" abrufbar sind:
- Umsatzsteuererklärung 2010 (UST 2 A)
- Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2010 (USt 2 E)
- Umsatzsteuererklärung 2010 (Anlage UR)
- Umsatzsteuererklärung 2010 (Anlage UN)
Zur Umsatzsteuererklärung gehören der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grundsätzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben. Sie sieht u.a. die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben und steuerfreien Umsätzen vor. Die Anlage UN ist nur von Unternehmern abzugeben, die im Ausland ansässig sind; die Anleitung zum Ausfüllen dieses Vordrucks ist auf der Rückseite der Anlage UN abgedruckt. Weitere Anlagen können in besonderen Fällen erforderlich sein.
Umsatzsteuervoranmeldung 2010
Mit Schreiben vom 19. April 2010 hatte das BMF die folgenden Vordrucke veröffentlicht, die die Vordrucke ersetzen, die mit Schreiben vom 1. Oktober 2009 eingeführt worden sind und ab 1. Juli 2010 anzuwenden sind:
- Umsatzsteuervoranmeldung 2010
- Anleitung für die Umsatzsteuervoranmeldung 2010
Das Vordruckmuster USt 1 H "Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010", das mit BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2010 veröffentlicht wurde, bleibt unverändert bestehen.
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) beziehungsweise nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29. November 2004 "Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg" hat der Unternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldezeitraum selbst zu berechnen hat. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Informationen zur elektronische Übermittlung erhalten Sie unter den Internet-Adressen
www.elster.de
und
www.finanzamt.de.
Stand: Dezember 2010
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