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Broschüre Preisangabenverordnung
(PDF, 106 KB) (Dokument-Nr.: 93256)
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Dass man einen Preis angeben muss, wenn man etwas verkaufen will, scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, ist der doch ein entscheidendes Kaufkriterium. Doch angesichts der Vielzahl von Vorschriften, die genau bestimmen, wann, wo und in welcher Weise der Preis einer Ware oder Leistung angegeben werden muss, entstehen schnell Unsicherheiten. Dies gilt besonders für Angebote im Internet.
Die IHK Schleswig-Holstein hat hierzu eine Broschüre veröffentlicht. Sie finden diese rechts nebenstehend unter "Downloads". Lesen Sie, was bei der Angabe von Preisen und der Werbung mit ihnen alles zu beachten ist.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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