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30 Tipps zur Werbung
(PDF, 122 KB) (Dokument-Nr.: 86242)
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Das deutsche Wettbewerbsrecht ist geprägt von dem Leitgedanken, dass bei der Werbung Qualität und Preis von Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehen. Es dient dem Schutz des Mitbewerbers genauso wie dem des Verbrauchers und anderer Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten.
Es hat seine Grundlage in dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das in seiner neuesten Fassung am 30. Dezember 2008 in Kraft getreten ist und die EG-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt hat, wodurch das europäische Wettbewerbsrecht harmonisiert worden ist.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer beigefügten Broschüre unter "Downloads".
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
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