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Versprechen Sie Gesundheit?
(PDF, 84 KB) (Dokument-Nr.: 11425) -
Health-Claims-Verordnung
(PDF, 168 KB) (Dokument-Nr.: 11426)
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Versprechen Sie Gesundheit? Dann sollten Sie sich mit der Health-Claims-Verordnung vertraut machen. Dieses europäische Regelwerk, das seit dem 1. Juli 2007 auch in Deutschland gilt, regelt die Lebensmittelwerbung und auch die Angaben auf Lebensmitteln neu, umfasst sind dabei auch die Nahrungsergänzungsmittel.
Die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, kurz: die Health-Claims-Verordnung, wird zwar voraussichtlich erst frühestens Ende 2011 ihre volle Wirkung entfalten. Wir verschaffen Ihnen dennoch schon einen ersten Überblick über die Verordnung und machen insbesondere deutlich, in welchen Bereichen die Verordnung Neuerungen bringt und wie mit ihnen umgegangen werden kann.
Die anliegende Broschüre wird Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen verschaffen. Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, finden Sie hier außerdem die Health-Claims-Verordnung EG/1924/2006 (HCVO) im Volltext.
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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