. .
Illustration

GESUNDHEITSBEZOGENE WERBUNG

Die Health-Claims-Verordnung

Versprechen Sie Gesundheit? Dann sollten Sie sich mit der Health-Claims-Verordnung vertraut machen. Dieses europäische Regelwerk, das seit dem 1. Juli 2007 auch in Deutschland gilt, regelt die Lebensmittelwerbung und auch die Angaben auf Lebensmitteln neu, umfasst sind dabei auch die Nahrungsergänzungsmittel.

Die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, kurz: die Health-Claims-Verordnung, wird zwar voraussichtlich erst frühestens Ende 2011 ihre volle Wirkung entfalten. Wir verschaffen Ihnen dennoch schon einen ersten Überblick über die Verordnung und machen insbesondere deutlich, in welchen Bereichen die Verordnung Neuerungen bringt und wie mit ihnen umgegangen werden kann.

Die anliegende Broschüre wird Ihnen einen Überblick über die Neuregelungen verschaffen. Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, finden Sie hier außerdem die Health-Claims-Verordnung EG/1924/2006 (HCVO) im Volltext.

 
 

DOKUMENT-NR. 11418

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

IHK Flensburg: Service-Center

  • Telefon: 0461 806 806
  • Fax: 0461 806 9 806

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Tina Möller

  • Telefon: 0431 5194-258
  • Fax: 0431 5194-558

Kontaktdaten speichern (V-Card)

Joseph Scharfenberger

  • Telefon: 0451 6006-235
  • Fax: 0451 6006-4235

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • SACHVERSTÄNDIGENVERZEICHNIS

Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ganz Deutschland. externer Link

  • VERANSTALTUNGEN

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Veranstaltungen.