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Text der Verordnung VO (EG) 1073/2009 (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:300:0088:0105:DE:PDF)
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Am 4. Juni 2010 wurde eine abgewandelte Form der bis 2007 geltenden 12-Tage-Regelung bei Busreisen eingeführt. Durch Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr nun künftig wieder möglich, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums zu nehmen.
Mit dem Inkraftreten neuer einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 war der Bus buchstäblich unter die Räder des LKW geraten, für den die neuen Regelungen konzipiert waren. Der Wegfall der 12-Tage-Regelung bereitete vielen Busunternehmen gravierende Probleme. Neben einem Verlust der Flexibilität gingen touristische Leistungsangebote zurück, die Umsatzausfälle für die Busunternehmen und die touristischen Zielgebiete zur Folge hatten. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen war mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten. Gerade auch für das Fahrpersonal hatte sich die Situation drastisch verschlechtert: Die Busfahrer wurden gezwungen ihre Ruhetage unterwegs und nicht wie früher zu Hause bei ihren Familien zu nehmen. Hinzu kamen Einkommensverluste von mehreren hundert Euro monatlich.
In einer konzertierten Aktion wurde die Politik von den Nachteilen der seit 2007 geltenden 6-Tage-Regelung überzeugt. Den Tourismuspolitikern wurde die Bedeutung des Busses für die Erschließung touristischer Destinationen und die kontraproduktiven Auswirkungen der 6-Tage-Regelung aufgezeigt. Wichtig war ferner, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gab und gibt, dass die 6-Tage-Regelung sicherer wäre, als die bewährte 12-Tage-Regelung.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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