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Die allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland ist am 4. Dezember 2010 in Kraft getreten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind somit Winterreifen Pflicht.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und LKWs der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Alle anderen Fahrzeuge müssen an allen Achsen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40 Euro statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 Euro anstatt der bisherigen 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg an.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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