Seit dem 4. Dezember 2011 gelten EU-weit neue Regeln für den Kraftverkehr. Das sogenannte Straßenverkehrspaket ("road package") vereinfacht und verdeutlicht den Rechtsrahmen für die 900.000 europäischen Kraftverkehrsunternehmen, die Güter mit Fahrzeugen transportieren, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten oder Personen mit Fahrzeugen befördern, die dazu geeignet und bestimmt sind, mehr als acht Fahrgäste aufzunehmen.
Die neuen Verordnungen, die im Güter- und Personenkraftverkehr den Zugang zum Beruf und zum Markt in der EU regeln, beruhen auf Vorschlägen der Kommission aus dem Jahr 2007 und ersetzen vier Verordnungen und zwei Richtlinien. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Harmonisierte Vorschriften für die Kabotage (die Beförderung von Gütern oder Personen innerhalb desselben Landes). Um Leerfahrten zu vermeiden, darf jeder Spediteur bei grenzüberschreitender Beförderung jetzt automatisch innerhalb von sieben Tagen nach dem Abladen bis zu drei Kabotagefahrten durchführen. Als Nachweis dient einfach der Frachtbrief.
- Die elektronische Vernetzung der nationalen Register von Kraftverkehrsunternehmen, um den Mitgliedstaaten einen schnellen und effizienten Informationsaustausch über begangene Verstöße zu ermöglichen.
- Eine Liste der schwerwiegendsten Verstöße, die wegen ihrer Schwere und Bedeutung für die Verkehrssicherheit dazu führen könnten, dass ein Kraftverkehrsunternehmer das Recht zur Betätigung in diesem Sektor verliert.
- Das Erfordernis, dass Unternehmen einen Verkehrsleiter benennen müssen, der für die Einhaltung der Kraftverkehrsvorschriften verantwortlich ist.
- Strengere Vorschriften für die Niederlassung von Unternehmen, um gegen "Briefkastenfirmen" vorzugehen, die den Wettbewerb verzerren.
- Straffung des Genehmigungsverfahrens für internationale Linienverkehrsdienste zur Personenbeförderung.
- Bei bestimmten Arten von Personenverkehrsdiensten können die Fahrer die vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit nach zwölf statt nach sechs Tagen antreten, so dass Busreisen einfacher durchführbar sind.
Anmerkung: Die Vorschriften für die Kabotage und die 12-Tage-Regel für die Ruhezeit von Reisebusfahrern gelten bereits seit Mai beziehungsweise Juni 2010.
Der DIHK nahm verschiedentlich zu den neuen Verordnungen Stellung, um dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Meinung der IHK-Organisation zu den Regelungen darzulegen, die den einzelnen Mitgliedsstaaten Handlungsspielräume einräumen. Die DIHK-Stellungnahmen im Wortlaut finden Sie unter der Rubrik "Downloads".