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Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Dokument-Nr.: 80679)
Externe Links
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Text der Ferienreiseverordnung und Verbotsstrecken (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ferreisev_1985/gesamt.pdf)
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren.
Den Text der Ferienreiseverordnung sowie die dazugehörige Auflistung der Verbotsstrecken finden Sie in der Rubrik „Externe Links“.
Das Ferienreisefahrverbot gilt - ähnlich dem Sonntagsfahrverbot - nicht
Näheres zum Themenkomplex "Ausnahmegenehmigung" finden Sie unter der Rubrik "Mehr zu diesem Thema - Sonn- und Feiertagsfahrverbot".
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
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