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Liste der schwersten Verstöße gemäß Verordnung (EG) 1071/2009
(PDF, 25 KB) (Dokument-Nr.: 97552) -
Katalog der nationalen Straf- und Bußgeldtatbestände
(PDF, 123 KB) (Dokument-Nr.: 97558)
Ab Frühjahr 2012 führt das Bundesamt für Güterkraftverkehr ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen: die Verkehrsunternehmensdatei, kurz VUDat. Im Zuge einer engeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich des Güter- und Personenkraftverkehrs ist fortan jeder Mitgliedstaat verpflichtet, ein zentrales elektronisches Register sämtlicher Kraftverkehrsunternehmen zu betreiben, die im Inland zur Ausübung des Berufs des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers zugelassen wurden.
Wichtig: Personenkraftverkehrsunternehmen werden in diesem Zusammenhang definiert als Unternehmen, die
gegen Entgelt
ausführen, und zwar mit Kraftfahrzeugen, welche nach ihrer Bauart und ihrer Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, einschließlich des Fahrers mehr als neun Personen zu befördern.
In der VUDat werden allgemeine Informationen zu diesen im Inland ansässigen Straßenverkehrsunternehmen gespeichert. Konkret sind dies
Den europarechtlichen Vorgaben entsprechend werden gewisse Inhalte der Verkehrsunternehmensdatei über das Internet allgemein zugänglich sein.
© Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die Arbeitsgemeinschaft keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die Arbeitsgemeinschaft nicht zu eigen macht.
www.ihk-schleswig-holstein.de
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