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BRANCHENINFORMATIONEN

Verkehr

LKW Räder © Bilderbox

GÜTERKRAFT- UND PERSONENVERKEHR

Erlaubnisse, Genehmigungen und Lizenzen

Ob im Güterkraftverkehr oder im gewerblichen Straßenpersonenverkehr - neben der notwendigen Fachkunde benötigen Unternehmer unter anderem von den oberen oder unteren Straßenverkehrsbehörden eine Erlaubnis oder eine Genehmigung. mehr

Busfahrer am Steuer © PIXELIO/Uwe Steinbrich

GÜTERKRAFT- UND PERSONENVERKEHR

Berufszugangsverordnungen

In den Berufszugangsverordnungen finden Sie zum einen die Voraussetzungen für Unternehmer, die entgeltlich und geschäftsmäßig im Güterverkehr tätig werden wollen; zum anderen die Voraussetzungen für Unternehmer, die entgeltlich und geschäftsmäßig Personenförderungen durchführen wollen. mehr

Euromünzen und -scheine © PIXELIO/artefaktum

FÖRDERPROGRAMME

Förderung des Güterkraftverkehrs

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) fördert das Güterkraftverkehrsgewerbe durch Zuschüsse in Bereichen wie Sicherheit und Umwelt, Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung sowie bei der Anschaffung emissonsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.
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FORTBILDUNG TAXI- UND MIETWAGEN

"Seminarreihe Taxi" in Kooperation mit der IHK-Wirtschaftsakademie

Eine Seminarreihe, speziell auf das Taxi- und Mietwagengewerbe abgestimmt, bietet der Landesverband für das Taxi-und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein e. V. (T&M) in Zusammenarbeit mit der IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein GmbH (WAK) an. mehr

GÜTERKRAFT- UND OMNIBUSVERKEHR

Die Verkehrsunternehmensdatei

Ab Frühjahr 2012 führt das Bundesamt für Güterkraftverkehr ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen: die Verkehrsunternehmensdatei. Im Zuge einer engeren Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich des Güter- und Personenkraftverkehrs ist fortan jeder Mitgliedstaat verpflichtet, ein zentrales elektronisches Register sämtlicher Unternehmen zu betreiben, die im Inland zum Beruf des Güter- und Personkraftverkehrsunternehmers zugelassen wurden. mehr

EU-BERUFSZUGANGVERORDNUNG

Verkehrsleiter ab 4. Dezember 2011

Mit dem Inkrafttreten der EU-Berufszugangsverordnung (EG Nr. 1071/2009) am 4. Dezember 2011 ist bei der erstmaligen Beantragung neuer Lizenzen in Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der zuverlässig sein und die fachliche Eignung besitzen muss. mehr

BUNDESANSTALT FÜR STRASSENWESEN

LKW-Mauttabelle

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die Aufstellung des mautpflichtigen Straßennetzes in Deutschland - die sogenannte Mauttabelle - veröffentlicht. externer Link

TRANSPORT FÜR EIGENE ZWECKE

Werkverkehr

Als Werkverkehr bezeichnet man die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke und auf eigene Rechnung. Werkverkehr ist somit Güterkraftverkehr, der den eigenen Zwecken des Unternehmens dient und mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchgeführt wird. mehr

SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT

Selbstständige Kraftfahrer

Aufgrund erheblicher Risiken für den Auftraggeber rät die IHK vom Einsatz "selbstständiger Kraftfahrer" ohne eigenes Fahrzeug ab. Auch wenn die Beschäftigung dieser "Selbstständigen" in Zeiten des allgemeinen Fahrermangels vor allem zur Abdeckung von Auftragsspitzen sehr reizvoll ist, werden derart eingesetzte Kraftfahrer von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen bislang ausnahmslos wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer behandelt. mehr

GÜTERKRAFTVERKEHR

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Wie in vielen anderen Staaten besteht auch in Deutschland ein generelles Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Nutzfahrzeuge. mehr

GÜTERKRAFTVERKEHR

Ferienreisefahrverbot

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 1. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr auf fast allen Autobahnen und einigen Bundesstraßen nicht verkehren. mehr

ROAD PACKAGE

Neue Regeln für den Kraftverkehr

Seit dem 4. Dezember 2011 gelten EU-weit neue Regeln für den Kraftverkehr. Das sogenannte Straßenverkehrspaket ("road package") vereinfacht und verdeutlicht den Rechtsrahmen für die 900.000 europäischen Kraftverkehrsunternehmen, die Güter mit Fahrzeugen transportieren, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten oder Personen mit Fahrzeugen befördern, die dazu geeignet und bestimmt sind, mehr als acht Fahrgäste aufzunehmen. mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN

Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

Die EU-weit gültigen Sozialvorschriften im Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind nicht allein in der Theorie komplex. Auch in der Praxis, im betrieblichen Alltag, erweist sich schnell, dass die Umsetzung und korrekte Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Unternehmer und Fahrer alles andere als trivial ist.
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FAHRTSCHREIBER UND KONTROLLGERÄTE

Nachrüstpflicht für Kontrollgeräte

In Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung (FPersV) Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) zwischen 2.801 und 3.500 Kilogramm beträgt, Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten anfertigen. Ist kein analoges oder digitales Kontrollgerät eingebaut, ist eine Dokumentation mithilfe der sogenannten Tageskontrollblätter ausreichend.
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OFFIZIELLE INFORMATIONEN

Sozialvorschriften und Kontrollgerätekarten

Die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder haben zwei Dokumente veröffentlicht, die offizielle Auslegungshinweise und allgemeine Aussagen zu den wesentlichen Bestimmungen im Kontext der Fahrpersonalvorschriften enthalten. mehr

FAHRPERSONALBESCHEINIGUNG

EU-Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage

Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs über 2,8 Tonnen) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen), muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. mehr

PERSONENVERKEHR

Modifizierte 12-Tage-Regelung im grenzüberschreitenden Reiseverkehr

Am 4. Juni 2010 wurde eine abgewandelte Form der bis 2007 geltenden 12-Tage-Regelung bei Busreisen eingeführt. Durch Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 ist es Busfahrern im grenzüberschreitenden Personenverkehr nun künftig wieder möglich, die wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen erst am Ende eines Zwölf-Tage-Zeitraums zu nehmen. mehr

VERKEHRSSICHERHEIT

Winterreifenpflicht in Deutschland

Die allgemeine Winterreifenpflicht in Deutschland ist am 4. Dezember 2010 in Kraft getreten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind somit Winterreifen Pflicht. mehr

VERKEHRSVORSCHRIFTEN

Neue Verbotsvorschrift für LKWs

Seit dem 9. April 2009 ist nach dem neu eingefügten Absatz 11 des § 18 StVO auf Autobahnen und Kraftstraßen ein besonderes Verbot für Lkws zu beachten. mehr

LOGISTIK

Informationen zum Palettentausch

Die Klauseln zum "Bonner Palettentausch" und "Kölner Palettentausch" wurden gemeinsam von den Spitzenverbänden der verladenden Wirtschaft, der Spedition und des Güterkraftverkehrs entwickelt und zur unverbindlichen Anwendung empfohlen. mehr

MAUT

Polen stellt auf elektronische Lkw-Mauterfassung um

Zum 1. Juli 2011 wurde die bisherige Vignettenlösung auf eine elektronische Erfassung umgestellt. Auf ausgewählten Autobahnen und Landstraßen wird die bislang erforderliche Vignette durch ein elektronisches Mauterfassungssystem abgelöst. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 294

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