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Die Klauseln zum "Bonner Palettentausch" und "Kölner Palettentausch" wurden gemeinsam von den Spitzenverbänden der verladenden Wirtschaft, der Spedition und des Güterkraftverkehrs entwickelt und zur unverbindlichen Anwendung empfohlen.
Diese Klauseln setzen sich mit dem Einsatz und Tausch von genormten, tauschfähigen Mehrweg(pool)paletten (zum Beispiel Euro-Flachpalette, Euro-Boxpalette) im Warenhandel auseinander und definieren klare Spielregeln für den Palettentausch. Jeder Verlader, Spediteur oder Frachtführer sollte in der täglichen Praxis die Vorteile nutzen, die aus der Verwendung der Palettenklauseln erwachsen.
Was beinhalten Palettenklauseln?
Palettenklauseln sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die in Ergänzung eines Speditions- oder Frachtvertrages den Palettentausch als vertragliche Nebenleistung regeln.
Die Palettenklauseln regeln die Rechte und Pflichten der am Palettentausch Beteiligten. Sie spiegeln die in der Praxis gehandhabte Pflichtenaufteilung unter den Beteiligten wider und definieren klar und eindeutig, wer, was bei Übernahme und Ablieferung palettierter Güter zu tun hat und was zu geschehen hat, wenn Paletten nicht wie vereinbart getauscht werden.
Warum Palettenklauseln verwenden?
Der Palettentausch ist nicht durch spezifische gesetzliche Bestimmungen geregelt. Die erarbeiteten Palettenklauseln schaffen erstmals eine Vertragsgrundlage, nach der sich alle am Palettentausch Beteiligten verlässlich orientieren können.
Vertragliche Absprachen wie "Paletten sind zu tauschen" lassen offen, welche Rechte und Pflichten im Einzelfall bestehen. Bei der Verwendung einer der empfohlenen Palettenklauseln werden - ähnlich wie bei den Incoterms - die Rechte und Pflichten der am Palettentausch Beteiligten für jede Seite festgelegt.
Die Palettenklauseln berücksichtigen die Interessen aller Marktbeteiligten. Sie wurden nicht einseitig von einem Wirtschaftsverband herausgegeben, sondern zwischen Verbänden der am Warenhandel beteiligten Wirtschaftskreise ausgehandelt. Die Palettenklauseln sind inhaltlich ausgewogen. Sie konkretisieren die durch Gesetz und Rechtsprechung definierte Sach- und Rechtslage.
Die Palettenklauseln berücksichtigen alle Vertragsebenen des Warenhandels. Verkäufer/Absender/Versender, Spediteure, Frachtführer und Käufer/Empfänger können bei der Abwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten auf eine einheitliche Vertragsgrundlage zurückgreifen.
Mit den beiden Klauseln erfahren die beiden Palettentauschverfahren (Doppeltausch, Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung) eine rechtliche Regelung, die in der Praxis die mit Abstand größte Bedeutung haben.
Wie werden die Palettenklauseln Vertragsinhalt?
Die Palettenklauseln sind vorformulierte Vertragsklauseln, deren rechtsverbindliche Geltung sich durch eine ausdrückliche Aufnahme in einen Speditions- oder Frachtvertrag erreichen lässt. Die Palettenklauseln ergänzen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien oder Individualvereinbarungen.
Zudem hat der Verkäufer darauf zu achten, auch den Warenempfänger zu verpflichten.
Allein der Hinweis bei Vertragsabschluss auf den Titel der Klausel, zum Beispiel "Bonner Palettentausch" oder eine Bezugnahme, zum Beispiel "Kölner Palettentausch gilt als vereinbart" genügt, um eine der beiden Klauselwerke zur Anwendung zu bringen. Dies kann mündlich geschehen, sollte besser jedoch durch Aufnahme in vertragsbegründende Schriftstücke wie Angebote, kaufmännische Bestätigungsschreiben, Speditionsaufträge oder Frachtbriefe erfolgen.
Bei Änderungen der empfohlenen Palettenklauseln ist sehr sorgfältig vorzugehen, um undurchführbare oder rechtlich unzulässige Vereinbarungen zu vermeiden. Ergänzungen der Palettenklauseln sollten sich nur auf nicht geregelte Sachverhalte beschränken, wie zum Beispiel die Vergütung.
Welche Palettenklausel wähle ich aus?
Die beiden Palettenklauseln unterscheiden sich insbesondere in der Frage, welche Pflichten an der Beladestelle zu erfüllen sind.
Die Klausel "Bonner Palettentausch" eignet sich insbesondere für Fallgestaltungen, in denen der Frachtführer regelmäßig dieselbe Beladestelle anfährt. Dies trifft regelmäßig im Sammelladungsgeschäft, bei Beförderungen im regionalen Wirtschaftsverkehr und bei Linienverkehren zu.
Die Verwendung der "Kölner Palettentausch" bietet sich dann an, wenn der Frachtführer an wechselnden Einsatzorten tätig ist, insbesondere im Teilladungs- und Ladungsgeschäft, sowie im Güterfernverkehr.
Quellen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin
Bundesverband der Deutschen Industrie, Berlin
Bundesverband Werkverkehr und Verlader, Bonn
Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung, Frankfurt
Deutscher Speditions- und Logistikverband, Bonn
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