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GÜTERKRAFT- UND PERSONENVERKEHR

Berufszugangsverordnungen

In den Berufszugangsverordnungen finden Sie zum einen die Voraussetzungen für Unternehmer, die entgeltlich und geschäftsmäßig im Güterverkehr tätig werden wollen; zum anderen die Voraussetzungen für Unternehmer, die entgeltlich und geschäftsmäßig Personenförderungen durchführen wollen.

GBZUGV

Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer entgeltlich und geschäftsmäßig im Güterkraftverkehr tätig werden will, benötigt dazu für sein Unternehmen eine Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren unterliegt den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, darunter der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV). mehr

PBZUGV

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

Wer als Unternehmer entgeltlich und geschäftsmäßig Personenbeförderungen mit eigenen oder fremden Pkws oder Kraftomnibussen durchführen will, benötigt dazu für sein Unternehmen eine Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren unterliegt den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, darunter der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV). mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 299

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