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VERSICHERUNGSVERMITTLERRICHTLINIE

Vorgaben für Versicherungsvermittlung

Seit Mai 2007 ist die Versicherungsvermittlung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer ohne eine solche Erlaubnis Versicherungen vermittelt, fährt sozusagen "ohne Führerschein". Was Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater beachten müssen.

IHK-VERANSTALTUNG

IHK-Branchenforum für Finanzdienstleister

Rund 100 interessierte Teilnehmer  waren der Einladung der IHK zu Lübeck und des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) zum diesjährigen Branchenforum für  Finanzdienstleister am 26. April 2012 in die Handwerkskammer Lübeck gefolgt. mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt

Nach § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und -berater die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte - insbesondere statusbezogene - Informationen klar und verständlich in Textform zu geben. mehr

FACHKUNDEPRÜFUNGEN

Sachkundeprüfung "Versicherungsfachmann/-frau IHK"

Seit dem 22. Mai 2007 gelten die neuen Regelungen für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Diese benötigen eine entsprechende Erlaubnis, die bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragen ist. mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

Formular-Center

Ab sofort stehen Ihnen alle Formulare für die Anträge in unserem Formular-Center zur Verfügung. Eine Erlaubniserteilung oder Erlaubnisbefreiung ist genau so wie die Registrierung seit dem 22. Mai 2007 möglich. mehr

DIFFERENZIERUNGSKRITERIEN

Wen betrifft das Versicherungsvermittlerrecht?

Das Gesetz beinhaltet eine Ergänzung der Gewerbeordnung. Nach §34c wird mit §34d der Versicherungsvermittler und mit §34e der Versicherungsberater eingefügt. Vorgesehen ist dabei eine Unterscheidung der Versicherungsvermittler nach gebundenen, ungebundenen und produktakzessorischen Vermittlern. Nach dieser Unterscheidung wird auch die Eintragung im Register vorgenommen. mehr

ANTRAGSVERFAHREN

Wie wird das Versicherungsvermittlerrecht umgesetzt?

Hier wird über die Antragsverfahren für die Gewerbeerlaubnisse, die Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Vermittler und für die Registereintragung informiert. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 7060

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