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Europäische Union – Neufassung der Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima
Die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2011 der Kommission vom 27. September 2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011, veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 252 vom 28. September 2011, Seite 10, die Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima neu gefasst und die bisherige Verordnung (EU) Nr. 297/2011 aufgehoben. Die Neufassung erfolgte, da die bisherige Verordnung innerhalb kurzer Zeit mehrfach geändert wurde. Änderungen hinsichtlich des Regelungs-inhalts haben sich durch die Neufassung nicht ergeben.
Die neugefasste Verordnung trat am 29. September 2011 in Kraft. Sie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2011. Die Verordnung wird anhand der Entwicklung der Kontaminationslage monatlich überprüft.
Quelle: Germany Trade & Invest
USA - FDA verlangt zusätzliche Angaben bei "Prior Notice"
Die U.S. Food and Drug Administration (FDA) hat per Erlass verfügt, dass Lieferanten von Nahrungsmitten in die USA in der von der FDA geforderten elektronischen Voranmeldung (Prior Notice) zusätzliche Angaben erbringen müssen.
Der Erlass (Interim Final Rule) war im US-Gesetzblatt vom 5. Mai 2011 veröffentlicht worden. Gemäß 21 CFR§1.281 (a)(18), (b)(12) und (c)(19) muss die Prior Notice nunmehr zusätzlich Angaben zu jedem Land aufweisen, in welchem dem vorangemeldeten Produkt in der Vergangenheit die Einfuhr verweigert wurde (Any country to which the article has been refused entry). Dieses zusätzliche Erfordernis gilt seit dem 3. Juli 2011 und beruht auf Vorgaben des Food Safety Modernization Act, den Präsident Barack Obama am 4. Januar 2011 unterzeichnet hat (vergleiche Geschäftspraxis USA 01/2011 Seite 12 ff.).
Bis zum 5. September 2011 hatte die FDA die Umsetzung der zusätzlichen Vorgabe noch dem Ermessen der Personen anheimgestellt, die Voranmeldungen von Nahrungsmitteln vornehmen (discretionary enforcement period). Am 30.8.2011 gab die FDA dann bekannt, dass diese Handlungsfreiheit mit dem 5. September 2011 ende. Seit dem 6. September 2011 ist die zusätzliche Angabe Pflicht.
Bei Zuwiderhandlungen und Versäumnissen gegen das Erfordernis der Prior Notice kann die Annahme von Sendungen mit Nahrungsmitteln verweigert werden. Unvollständige Voranmeldungen können die Anmelder jedoch korrigieren. Detailinformationen zur Prior Notice und den zusätzlichen Anmeldeerfordernissen hat die FDA als "Fact Sheet" unter 7 Zollnews 10/2011 veröffentlicht. Die Voranmeldung für Nahrungsmittel können Lieferanten unter www.fda.gov vornehmen.
Quelle: Germany Trade & Invest 4
USA – Einfuhrvorschriften für Kfz modifiziert
Die US-amerikanische National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA, Behörde für Straßensicherheit) hat die Vorschriften zur Registrierung von Kraftfahrzeugimporteuren und zur Einfuhr ausländischer Kraftfahrzeuge geändert.
Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass sich Importeure, die im Zusammenhang mit der Einfuhr, dem Kauf oder dem Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bereits Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften begangen haben, nicht bei der NHTSA registrieren können. Außerdem will die NHTSA bestehende Registrierungen solcher Importeure annullieren. Überdies sind registrierte Importeure künftig verpflichtet, der NHTSA zu bescheinigen, dass sie bei Anpassungsarbeiten an ausländischen Importfahrzeugen nicht den US-Kfz-Standards entsprechende Ausstattungen und Fahrzeugteile vernichtet oder reexportiert haben. Schließlich verlangt die NHTSA bei Anträgen von Importeuren auf die Prüfung der Einfuhrfähigkeit von Fahrzeugen künftig detaillierte Angaben zum Fahrzeugtyp (type classification) und zum Brutto-gewicht (gross vehicle weight rating – GVWR) des einzuführenden Fahrzeugs. Der entsprechende Erlass (final rule) wurde im US-Gesetzblatt vom 25. August 2011 veröffentlicht (www.gpo.gov).
Quelle: Germany Trade & Invest
Zoll – Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2012
Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2012 gilt, veröffentlicht. Sie ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Sie wird jährlich aktualisiert und als Kommissionsverordnung im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) Nr. 1006/2011 im EU-Amtsblatt L 282 vom 28. Oktober 2011 veröffentlicht.
Deutschland – Verschiebung des Roll Out von ATLAS Release 8.4 / AES Release 2.1
Die EORI-Nummer ersetzt mit der Einführung des ATLAS Release 8.4/Ausfuhr Release AES 2.1 die deutsche Zollnummer. Das Roll Out wurde nun vom 5. November 2011 auf den 10. März 2012 verschoben. Somit verschiebt sich auch die zwingende Verwendung der EORI-Nummer.
China – Deutsch-Chinesischer Ökologiepark in Qingdao
Während des Besuchs von Angela Merkel in China unterzeichnete das chinesische Handelsministerium und das Bundesministerium für Umwelt und Technologie das "Memorandum des Einverständnisses zur gemeinsamen Unterstützung des Aufbaus eines Deutsch-Chinesischen Ökologieparks. Ziel ist die Vertiefung der unternehmerischen Zusammenarbeit, um das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung in der industriellen Produktion umzusetzen, energetisch hocheffiziente Gebäude zu entwickeln und so die Nachhaltigkeit der Wirtschaft zu realisieren.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gern den Flyer des Ökologieparks zur Verfügung.
Welt – AUMA stellt Auslandsmesseprogramm 2012 vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will im nächsten Jahr Gemeinschaftsbeteiligungen für deutsche Unternehmen auf 263 Auslandsmessen durchführen. Für die Realisierung der Beteiligungen des BMWi stehen voraussichtlich 42 Millionen Euro zur Verfügung. 57 Beteiligungen werden in China organisiert, darunter acht in Hongkong. In Russland sind 46 Beteiligungen vorgesehen, 23 in den USA sowie 22 in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Zahl der Beteiligungen an Messen in Brasilien ist wie in 2011 relativ stark geblieben mit 12 angestrebten Beteiligungen.
Quelle: ixpos
Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck mehr
Aktuelle Ausgabe 2-2012
Als Dachorganisation der 80 deutschen IHKs übernimmt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK im Auftrag und in Abstimmung mit den IHKs die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft gegenüber den Entscheidern der Bundespolitik und den europäischen Institutionen. externer Link
Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen vertreten.
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Die IHK Nord wird gebildet von 13 norddeutschen Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handelskammern aus den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. externer Link
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